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Wohn-Riester nicht für jeden geeignet

Mit dem „Wohn-Riester“ bietet der Staat eine Förderung für alle Hausbauer an. Im Jahr 2008 wurde dieses Modell mit dem Eigenheimrentengesetz eingeführt. 

Je nach persönlicher Situation kommen für die Eigenheimrente verschiedene Modelle in Frage. Um Eigenkapital anzusparen, eignet sich beispielsweise ein staatlich geförderter Bausparvertrag. Ein zweiter Weg ist, man erhält ein Immobiliendarlehen, mit dem der Bau dann finanziert oder abbezahlt werden kann.

Doch der Staat stellt auch Bedingungen. Zum einen muss die Immobilie selbst genutzt werden, und sie darf erst nach dem 31. Dezember 2007 angeschafft worden sein.

Das Haus, um das es geht, muss sich allerdings nicht zwingend in Deutschland befinden. Bezuschusst werden auch Eigenheime im EU-Ausland, sowie in Norwegen, Island oder Liechtenstein. Der Europäische Gerichtshof hat dies im September 2009 so entschieden. Damit können auch Pendler, die in Deutschland arbeiten, aber im nahen Ausland wohnen ihr Eigenheim vom Staat mitfinanzieren lassen. Allerdings gilt dies nicht für Immobilien, die nur für die Ferien genutzt werden.

Wer die volle Höhe des Riester-Bonuses in Anspruch nehmen möchte, muss jährlich vier Prozent seines Bruttoeinkommens in einen Riester-Vertrag zahlen. Maximal sind das pro Jahr 2.100 Euro. Darin sind die staatlichen Zulagen bereits enthalten. Erwachsene werden vom Staat mit höchstens 154 Euro bezuschusst, für jedes Kind bekommen Familien weitere 185 Euro. Die Förderung könnte sich bis auf 300 Euro erhöhen, wenn das Kind nach 2007 geboren wurde. Jüngere Hausbauer oer -käufer werden dazu mit weiteren 200 Euro gefördert, wenn sie unter 25 Jahre alt sind. Wer allerdings nicht die volle Höhe in den Riester-Vertrag fließen lässt, bekommt auch nicht die maximale Unterstützung.

Bevor man solch einen Vertrag abschließt, sollte man sich über seine Lebenssituation und die weitere Planung allerdings voll im Klaren sein. „Riestern“ lohnt sich für kinderreiche und besserverdienende Paare.

Diese staatliche Finanzierung gilt lediglich für den Bau oder den Kauf eines Hauses. Der generelle Umbau eines Eigenheims wird nicht unterstützt.Erlaubt sind aber alters- und behindertengerechte Umbauten. Dafür muss der Sparer mindestens 20.000 Euro entnehmen, in den ersten drei Jahren nach Erwerb mindestens 6.000 Euro.

Zudem taugt die Eigenheimrente zum Entschulden einer Immobilie. Bausparkassen, Banken und Sparkassen bieten spezielle Darlehen an, die sich mit Hilfe der staatlichen Förderung tilgen lassen. Dank der Zulage geht das schneller als bei vergleichbaren ungeförderten Krediten, was oft zu einer erheblichen Zinsersparnis führt. Auch für Kombidarlehen gibt es die Förderung. Dabei zahlt der Sparer das geliehene Geld über einen Bausparvertrag zurück.

Sparer dürfen jederzeit Kapital aus einem Riester-Vertrag nehmen, um etwa Sondertilgungen zu leisten. Früher war dies erst möglich, wenn die Auszahlungsphase erreicht war oder ein unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang zum Bau oder Kauf der Immobilie bestand. Zulässig ist jeder Betrag ab 3000 Euro. Einzige Bedingung: Bei Teilentnahmen müssen mindestens 3000 Euro im Vertrag bleiben.

Außerdem ist die Eigenheimrente eine finanzielle Belastung, sobald sich die Lebenssituation plötzlich ändert. Also sollte jeder gut überlegen, ob er diese Förderung in Anspruch nehmen möchte.

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