Bei einem Todesfall, wenn der Hinterbliebene im Eigenheim wohnen bleibt, hängt das Vorgehen mit den Energieverträgen (Wasser, Strom, Gas) von den Bedingungen des jeweiligen Versorgers und dem Vertragsstatus ab. In den meisten Fällen genügt es, den Namen des Vertragspartners ändern zu lassen. Aber es gibt auch Fallstricke.
Vertrag fortführen (Namensänderung)
- Möglichkeit: In der Regel kann der Hinterbliebene als neuer Vertragspartner in den bestehenden Vertrag eintreten.
- Vorgehen:
- Kontaktieren Sie den Energieversorger (Wasser, Strom, Gas) zeitnah.
- Teilen Sie den Todesfall mit und geben Sie Ihre Kontaktdaten als neuen Vertragspartner an.
- Legen Sie ggf. eine Kopie der Sterbeurkunde vor.
- Vorteil: Der bestehende Tarif und die Vertragskonditionen bleiben unverändert.
Kündigung und neuer Vertrag
- Erforderlich, wenn:
- Der Verstorbene den Vertrag ausschließlich auf sich abgeschlossen hat und keine Regelung zur Vertragsübernahme besteht.
- Sie einen günstigeren Tarif oder Anbieter wählen möchten.
- Vorgehen:
- Kündigen Sie den bestehenden Vertrag, indem Sie den Energieversorger über den Todesfall informieren.
- Schließen Sie einen neuen Vertrag ab – entweder beim selben Versorger oder bei einem anderen Anbieter.
Wenn der Vertrag gekündigt wird, ohne dass sofort ein neuer abgeschlossen wird, greift automatisch die Grundversorgung des örtlichen Anbieters. Diese ist jedoch meist teurer, daher sollte zeitnah ein neuer Vertrag abgeschlossen werden.
Sonderfall bei Gemeinschaftsverträgen
Falls der Verstorbene mit einer weiteren Person (z. B. dem Hinterbliebenen) Vertragspartner war, bleibt der Vertrag bestehen, und der zweite Vertragspartner führt ihn weiter. In diesem Fall ist lediglich eine Anpassung der Daten erforderlich.
In den meisten Fällen reicht es, den Namen des Vertragspartners zu ändern, sodass der Hinterbliebene den Vertrag übernehmen kann. Kündigung und Abschluss eines neuen Vertrags sind nur nötig, wenn der Tarif gewechselt werden soll oder keine Vertragsübernahme möglich ist. Klären Sie dies am besten direkt mit den jeweiligen Energieversorgern, da die Handhabung je nach Anbieter variieren kann.
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Wenn die Vertragsübernahme nicht möglich ist
Hier sind typische Fälle, in denen eine Vertragsübernahme nicht möglich ist:
Verträge mit Sondertarifen oder individuellen Bedingungen
- Begründung: Einige Tarife sind an den ursprünglichen Vertragspartner gebunden, etwa Sonderkonditionen oder Rabatte, die explizit für diesen Kunden gewährt wurden.
- Konsequenz: Der Vertrag endet mit dem Tod des Vertragspartners, und ein neuer Vertrag muss abgeschlossen werden.
Vertragslaufzeit und persönliche Bindung
- Begründung: Verträge können so gestaltet sein, dass sie automatisch mit dem Tod des Vertragspartners erlöschen, insbesondere wenn sie keine Regelung zur Übernahme vorsehen.
- Konsequenz: Eine Fortführung ist nicht möglich, da der Vertrag formal erlischt.
Zahlungsrückstände oder offene Forderungen
- Begründung: Wenn der Verstorbene offene Zahlungen hat, könnte der Energieversorger die Übernahme verweigern, bis die Forderungen beglichen sind.
- Konsequenz: Der Hinterbliebene muss den Vertrag kündigen und einen neuen abschließen, nachdem die Angelegenheit geregelt ist.
Anbieter ohne Vertragsübernahmeklausel
- Begründung: Einige Anbieter schließen Vertragsübernahmen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aus.
- Konsequenz: In solchen Fällen bleibt nur die Kündigung und der Abschluss eines neuen Vertrags.
Rechtsstreit oder ungeklärte Nachlassregelungen
- Begründung: Wenn die Erbfolge oder die Berechtigung, im Haus zu bleiben, rechtlich ungeklärt ist, kann der Anbieter eine Vertragsübernahme verweigern, bis die Rechtslage eindeutig ist.
- Konsequenz: Der Vertrag ruht oder endet, bis der Fall geklärt ist.
Fazit
In den meisten Fällen wird eine Vertragsübernahme akzeptiert, wenn der Hinterbliebene die Verantwortung für den Vertrag und die Zahlungen übernimmt. Schwierigkeiten treten hauptsächlich bei Sonderkonditionen, offenen Forderungen oder fehlenden Vertragsklauseln auf. Es empfiehlt sich, den Anbieter direkt zu kontaktieren, um die Voraussetzungen für eine Übernahme zu klären.