Leserfrage: Unsere Wohnung ist sehr schön. Ich möchte hier bis zum Lebensende bleiben. Allerdings hat meine Frau den Mietvertrag allein unterschrieben. Wie ist die Rechtslage im Falle ihres Todes? Muss ich ausziehen, wenn sie kein Testament macht?
Der überlebende Ehegatte hat das Recht, in den Mietvertrag des Verstorbenen einzutreten, wenn er mit diesem einen gemeinsamen Haushalt geführt hat. Ist der überlebende Ehegatte sowieso schon Partei des Mietvertrages, wird er nun alleiniger Vertragspartner.