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Pflege und Betreuung im Alter: Was Sie und Ihre Familie wissen müssen

Immer mehr Menschen können im Alter nicht mehr ohne Hilfe leben. Was das für die Familie bedeutet – hier unser Pflege-Ratgeber.

Es gibt nicht den richtigen Weg. Jede Familie muss ihren eigenen finden.

1. Zu Hause wohnen & Pflege in Eigenregie

Pflegt ein Kind Vater oder Mutter zu Hause, gibt es dafür das Pflegegeld. Dafür muss der Pflegebedürftige einen Pflegegrad nachweisen (die Beantragung erfolgt über die Pflegekassen). Bei Pflegegrad 2 etwa (entspricht erheblichen körperlichen Einschränkungen, keine Demenz) gibt es 316 Euro im Monat. Das Geld erhält der Pflegebedürftige, er kann es aber steuer- und sozialabgabenfrei an die Helfer weitergeben. Wer zusätzlich professionelle Hilfe in Anspruch nehmen will, bekommt dafür weitere 125 Euro monatlich. Zudem gibt es Zuschüsse für nötige Umbauten in der Wohnung. Wollen pflegende Angehörige Urlaub machen, können sie sich auf Kosten der Pflegekassen von Profis vertreten lassen.

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2. Zu Hause wohnen bei professioneller Pflege

Für Krankenschwestern oder Altenpfleger, die man sich ins Haus kommen lässt, gibt es mehr Geld als für die Pflege in Eigenregie. Bei Pflegegrad 2 etwa übernimmt die Pflegekasse 689 Euro monatlich für einen ambulanten Pflegedienst. Neben der Grundpflege (Duschen, Ankleide,…) ist hauswirtschaftliche Hilfe möglich (z.B. Wäsche waschen, Einkauf). Zusätzlich bekommt man für verschiedene weitere Leistungen bis zu 125 Euro im Monat. Viele Familien entscheiden sich für eine Kombi-Leistung. Das bedeutet: Sie lassen einen Teil der Pflege von einem professionellen Dienst erledigen – und übernehmen den Rest selbst. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, eine Agentur zu beauftragen, die Pflegekräfte aus Osteuropa vermittelt. Wichtig zu wissen: Für diese Unterstützung zahlen die Pflegekassen keine Zuschüsse – außerdem werden die Ausbildung der Pflegerinnen und die Qualität der Arbeit nicht überwacht. Unbedingt die Qualität der Agenturen prüfen! Zum Beispiel müssen die Arbeitszeitgesetze eingehalten werden, sonst ist die Beschäftigung illegal.

3. Betreutes Wohnen

Wer von „betreutem Wohnen“ spricht, meint meist altersgerechte Wohnanlagen, die einem Pflegeheim angegliedert sind. Die Bewohner können sich in ihren Wohnungen selbst versorgen – darüber hinaus aber auch Gemeinschaftsangebote wie Restaurants oder Sportkurse in Anspruch nehmen. Und: Wer irgendwann selbst einmal Pflege braucht, muss deshalb nicht unbedingt gleich ins Pflegeheim umziehen. In vielen Fällen kann man einfach das ambulante Leistungsspektrum erweitern.

4. Pflegeheim

Wenn Pflege zu Hause nicht mehr möglich ist

Adressen gibt es bei den Pflegekassen und den regionalen Pflegestützpunkten. Bei der Besichtigung nicht nur mit der Heimleitung sprechen, sondern auch mit Pflegerinnen und Bewohnern des Pflegeheims. Entscheidend ist, dass Bewohner sich wohlfühlen und das Angebot zu ihnen passt. Je nach Pflegegrad übernimmt die Kasse zwischen 770 und 2005 Euro pro Monat. Bewohner müssen unterschiedlich viel zuzahlen, je nachdem, wo sich das Pflegeheim befindet (in München ist es deutlich teurer als in Mecklenburg-Vorpommern) und wie es ausgestattet ist. Im Durchschnitt ist mit einer monatlichen Zuzahlung von mindestens 1.500 Euro zu rechnen. Wenn Eltern in ein Pflegeheim ziehen und die Zuzahlungen nicht leisten können, springt das Sozialamt ein. Das Amt kann wiederum die Kinder zur Kasse bitten, sofern ihr Einkommen dafür ausreicht.

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5. Wohngemeinschaften

Eine Alten- oder Pflege-WG kann eine Alternative zum Pflegeheim sein. Die Gruppen sind kleiner, die Gebäude übersichtlicher. Aber: Nicht jeder ist ein WG-Typ. Im Pflegeversicherungsrecht sind WGs dem privaten Wohnen gleichgesetzt. Pflegekassen zahlen nur die Pflege sowie unter bestimmten Voraussetzungen 214 Euro extra pro Monat und Bewohner. Adressen gibt es bei den Pflegestützpunkten.

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