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Warum lohnt sich das Ehegattensplitting?

Beim Ehegattensplitting werden die Einkünfte der Eheleute zusammengerechnet und als ein Steuerpflichtiger behandelt. Das Finanzamt halbiert das so ermittelte Einkommen und berechnet für diese Hälfte die Einkommenssteuer.

Die errechnete Steuer wird im Anschluss verdoppelt, das ergibt dann den zu zahlenden Betrag. Durch dieses Prozedere zahlen Eheleute regelmäßig weniger Steuern, als wenn jeder seine Einkommenssteuer einzeln berechnet bekommen würde.

Wer profitiert vom Ehegattensplitting?

Vor allem Ehepaare, bei denen ein Partner viel, der andere eher wenig verdient, können mit dem Splittingverfahren Steuern sparen. Der Vorteil liegt in der „Milderung der Steuerprogression“, wie es die Finanzbehörden nennen. Je höher das Einkommen ist, desto höher ist nämlich auch der Steuersatz, der angewendet wird.

Wie stellt man einen Antrag auf Ehegattensplitting?

Das Ehegattensplitting muss nicht beantragt werden. Es muss auf dem Mantelbogen der Einkommenssteuererklärung lediglich ein Kreuz bei „Zusammenveranlagung“ gemacht werden. Die Ehegatten geben dann auch eine gemeinsame Steuererklärung ab.

Selbst, wenn das Paar im Dezember heiratet, können sie sich für die Einkünfte des gesamten Kalenderjahres zusammenveranlagen lassen.

Das Ehegattensplitting in seiner heutigen Form wurde 1958 in Deutschland eingeführt. Zuvor erfolgte auch schon eine steuerliche Zusammenveranlagung von Verheirateten. Doch waren die Tarife so gestaltet, dass kinderlose Ehepaare einen Nachteil hatten. Erst ab zwei Kindern lohnte es sich damals zu heiraten – steuerlich gesehen.

Was passiert bei einer Scheidung mit dem Ehegattensplitting?

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