Beim Ehegattensplitting werden die Einkünfte der Eheleute zusammengerechnet und als ein einziger Steuerpflichtiger behandelt. Das Finanzamt halbiert das so ermittelte Einkommen und berechnet für diese Hälfte die Einkommenssteuer.
Die errechnete Steuer wird im Anschluss verdoppelt, das ergibt dann den zu zahlenden Betrag. Durch dieses Prozedere zahlen Eheleute regelmäßig weniger Steuern, als wenn jeder seine Einkommenssteuer einzeln berechnet bekommen würde.
Am Beispiel erklärt
Ausgangssituation:
- Ehepaar: Anne und Sören
- Einkommen von Sören: 60.000 Euro pro Jahr
- Einkommen von Anne: 20.000 Euro pro Jahr
- Gesamteinkommen: 80.000 Euro pro Jahr
Ohne Ehegattensplitting:
Jeder würde sein Einkommen individuell versteuern:
- Sörens Steuer: Angenommen, Sören müsste auf sein Einkommen von 60.000 Euro 25.000 Euro Steuern zahlen.
- Annes Steuer: Anne müsste auf ihr Einkommen von 20.000 Euro 5.000 Euro Steuern zahlen.
Die Gesamtsumme der zu zahlenden Steuern wäre also 25.000 Euro (Sören) + 5.000 Euro (Anne) = 30.000 Euro.
Mit Ehegattensplitting:
Beim Ehegattensplitting wird das Gesamteinkommen der Eheleute addiert und anschließend halbiert. Die Steuer wird dann auf Grundlage dieses halben Einkommens berechnet, und das Ergebnis wird verdoppelt.
- Gesamteinkommen: 60.000 Euro (Sören) + 20.000 Euro (Anne) = 80.000 Euro
- Halbes Einkommen: 80.000 Euro / 2 = 40.000 Euro
Nun wird die Steuer auf Grundlage dieses halben Einkommens berechnet. Angenommen, die Steuer auf ein Einkommen von 40.000 Euro beträgt 10.000 Euro.
- Gesamtsteuer: 10.000 Euro x 2 = 20.000 Euro
Ergebnis:
Durch das Ehegattensplitting zahlen Anne und Sören zusammen 20.000 Euro Steuern anstatt 30.000 Euro. Das Ehegattensplitting hat ihnen in diesem Beispiel also eine Steuerersparnis von 10.000 Euro gebracht.
Wer profitiert vom Ehegattensplitting?
Vor allem Ehepaare, bei denen ein Partner viel, der andere eher wenig verdient, können mit dem Splittingverfahren Steuern sparen. Der Vorteil liegt in der „Milderung der Steuerprogression“, wie es die Finanzbehörden nennen. Je höher das Einkommen ist, desto höher ist nämlich auch der Steuersatz, der angewendet wird.
Wie stellt man einen Antrag auf Ehegattensplitting?
Das Ehegattensplitting muss nicht beantragt werden. Es muss auf dem Mantelbogen der Einkommenssteuererklärung lediglich ein Kreuz bei „Zusammenveranlagung“ gemacht werden. Die Ehegatten geben dann auch eine gemeinsame Steuererklärung ab.
Selbst, wenn das Paar im Dezember heiratet, können sie sich für die Einkünfte des gesamten Kalenderjahres zusammenveranlagen lassen.
Mehr lesen: Was passiert bei einer Scheidung mit dem Ehegattensplitting?
Warum dieser Steuervorteil für Ehen?
Das Ehegattensplitting ist eine steuerliche Entlastung für die Solidargemeinschaft aus Frau und Mann, die Kernfamilie als kleinste Einheit des Staates. Im Idealfall bringt sie Kinder hervor (das steigert die Geburtenrate) und kann sich dabei ohne staatliche Hilfe selbst ernähren und finanzieren (das schont den Staatshaushalt). Dieses Instrument funktioniert seit 1958 als Familienförderung mit Breitenwirkung.
Das Ehegattensplitting gilt auch für gleichgeschlechtliche Partnerschaften. Seit der Einführung der „Ehe für alle“ am 1. Oktober 2017 können gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland heiraten und haben damit die gleichen Rechte und Pflichten wie verschiedengeschlechtliche Ehepaare. Dazu gehört auch das Recht auf Anwendung des Ehegattensplittings.