Ehepartner können bei der Einkommenssteuer zusammen veranlagt werden und dadurch Steuern sparen: Beim Ehegattensplitting werden die Einkommen beider Ehepartner zusammengezählt und dann gleichmäßig auf beide verteilt (gesplittet). Aber was passiert bei einer Scheidung?
Im Jahr der Scheidung können die bisherigen Ehepartner noch eine gemeinsame Steuererklärung abgeben und vom Ehegattensplitting profitieren.
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Im nachfolgenden Kalenderjahr wird jeder als alleinstehend behandelt.
Verstirbt ein Partner, kann der Splittingtarif noch ein Jahr über das Todesjahr hinaus in Anspruch genommen werden (Witwensplitting).