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Handcraft: So braut man sein eigenes Bier

Sein eigenes Bier brauen: Vielleicht ein neues Hobby. Wie kann dieser Traum wahr werden? Was braucht man, um zu Hause als Hobby-Brauer zu starten?

Die klassische Bierbraukunst besteht aus drei Schritten: der Malzherstellung, der Würzebereitung und der Gärung.

Was Sie zum Bierbrauen brauchen

Zutaten (für ca. 10 Liter Bier):

  • Malz (z. B. Gerstenmalz): 2,5–3 kg
  • Hopfen: 30–50 g (je nach gewünschter Bitterkeit)
  • Hefe: Spezielle Bierhefe (z. B. obergärige Hefe für Anfänger)
  • Wasser: Etwa 10 Liter (möglichst kalkarm)

Ausstattung:

  • Großer Topf (mind. 15 Liter)
  • Thermometer
  • Gärbehälter mit Gärröhrchen (z.B. bei Amazon)
  • Ein feinmaschiger Filter oder Seihtuch
  • Kochlöffel
  • Flaschen mit Kronkorken oder Bügelverschluss
  • Kronkorkenverschließer (falls notwendig)

Der Brauprozess

1. Einmaischen: Der Zucker wird freigesetzt

  • Erhitzen Sie 10 Liter Wasser auf ca. 65–70 °C.
  • Geben Sie das geschrotete Malz hinein und halten Sie die Temperatur für 60–90 Minuten. Dies ermöglicht den Abbau von Stärke in Zucker, den die Hefe später vergären kann.
  • Rühren Sie regelmäßig um, damit das Malz nicht am Topfboden anbrennt.

2. Läutern: Klare Würze gewinnen

  • Seihen Sie das Malz ab, indem Sie die Flüssigkeit durch ein feinmaschiges Sieb oder Tuch in einen zweiten Behälter gießen. Dies trennt die flüssige Würze von den festen Malzrückständen.

3. Kochen: Sterilisieren und Hopfen hinzufügen

  • Kochen Sie die Würze für etwa 60 Minuten. Fügen Sie den Hopfen nach und nach hinzu:
    • Zu Beginn für die Bitterkeit.
    • Gegen Ende des Kochens für das Aroma.
  • Das Kochen sterilisiert die Flüssigkeit und löst die Aromen aus dem Hopfen.

4. Kühlen: Vorbereitung für die Gärung

  • Kühlen Sie die Würze schnell auf 20–25 °C ab, z. B. in einem Wasserbad oder mit einer Kühlspirale.
  • Gießen Sie die gekühlte Würze in den Gärbehälter.

5. Gärung: Hefe verwandelt Zucker in Alkohol

  • Geben Sie die Bierhefe hinzu, schließen Sie den Gärbehälter und setzen Sie ein Gärröhrchen auf.
  • Lassen Sie das Bier bei 20–22 °C für 5–7 Tage gären (je nach Hefesorte und Rezept).

6. Abfüllen: Bier karbonisieren

  • Nach der Gärung können Sie das Craftbier in Flaschen abfüllen. Geben Sie pro Liter etwa 4–5 g Zucker hinzu, um eine natürliche Kohlensäure zu erzeugen. Verschließen Sie die Flaschen gut.

7. Reifung: Geduld zahlt sich aus

  • Lassen Sie das Bier in den Flaschen für 2–3 Wochen bei Zimmertemperatur reifen, damit sich Kohlensäure bildet und das Aroma entwickelt.

Mehr zum Thema: Das 1×1 des Bieres

Drei Tipps für Anfänger

  1. Reinlichkeit: Sterilisieren Sie alle Geräte gründlich, um Verunreinigungen und Fehlgärungen zu vermeiden.
  2. Rezepte anpassen: Experimentieren Sie mit verschiedenen Malz- und Hopfensorten, um Ihren persönlichen Geschmack zu finden.
  3. Geduld: Bier braucht Zeit – von der Gärung bis zur Reifung.

Steuerlicher Aspekt beim privaten Bierbrauen

Das Bierbrauen als Hobby unterliegt in Deutschland bestimmten steuerlichen Regelungen, da Bier nach dem Biersteuergesetz (BierStG) besteuert wird. Auch Hobbybrauer müssen sich an diese Vorschriften halten. Hier ist, was Sie beachten sollten:

1. Anmeldung beim Zoll

  • Hobbybrauer müssen ihre Brautätigkeit vor dem ersten Brautag beim zuständigen Hauptzollamt anmelden.
  • Dazu wird das Formular „Anzeige des Bieres zur Steueranmeldung“ eingereicht, in dem Menge, Ort und Zweck des Brauens angegeben werden.

2. Steuerfreie Menge

  • Es dürfen bis zu 500 Liter Bier pro Jahr steuerfrei gebraut werden, wenn das Bier privat konsumiert und nicht verkauft wird.
  • Diese steuerfreie Menge gilt pro Haushalt, nicht pro Person.
  • Überschreiten Sie die 500-Liter-Grenze, fällt Biersteuer an.

3. Biersteuer bei Überschreitung der Freimenge

  • Für Mengen über 500 Liter wird eine Steuer fällig, die abhängig vom Stammwürzegehalt des Bieres berechnet wird. Die Steuer beträgt in der Regel 0,787 Euro pro Grad Plato und Hektoliter.
  • Ein Beispiel: Für ein Bier mit 12 Grad Plato (typisches Vollbier) zahlen Sie ca. 9,44 Euro pro 100 Liter an Steuer.

4. Verkaufsabsicht und gewerbliche Brauerei

  • Wenn Sie das Bier verkaufen oder gegen Geld oder andere Leistungen tauschen möchten, gelten strengere Regeln:
    • Eine Gewerbeanmeldung ist erforderlich.
    • Die Biersteuer fällt ab dem ersten Liter an.
    • Das Brauen muss den Lebensmittelhygieneverordnungen entsprechen, und die Braustätte unterliegt Kontrollen.

5. Kennzeichnungspflichten

  • Privat gebrautes Bier, das nicht verkauft wird, muss keine besonderen Kennzeichnungen tragen.
  • Bei Verkauf oder Abgabe müssen Angaben wie Inhaltsstoffe, Alkoholgehalt und Haltbarkeit auf dem Etikett stehen.

6. Weitere rechtliche Aspekte

  • Das Brauen darf keine Belästigung der Nachbarn (z. B. durch Geruch) verursachen.
  • Die örtlichen Vorschriften für offenes Feuer oder Dampfabzüge sollten bei größeren Anlagen beachtet werden.

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