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Vorsicht, rutschiges Laub: Wer ist verantwortlich?

Der Herbst lädt zum Spaziergang ein. Doch er bringt auch so manche Gefahr, wenn das bunte Laub zur Rutschbahn wird. Wer muss bei einem Unfall haften?

In Parks und auf Gehwegen, die der Kommune gehören, trägt der Spaziergänger das Risiko. Die Kommune ist zwar verpflichtet, regelmäßig zu fegen, aber Wege nicht ständig vom fallenden Laub zu befreien.

Ausrutscher auf privaten Wegen gehen zu Lasten des Haus- bzw. Grundstückseigentümers. Er hat eine Verkehrssicherungspflicht, muss sich um die Sicherheit der Gehwege kümmern, die zu seinem Grundstück gehören. Dazu gehört auch, nasses Laub zu beseitigen. Andernfalls muss er haften und an Geschädigte Schmerzensgeld zahlen.

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