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Schlüssel verloren – Muss der Mieter aufkommen?

Verliert ein Mieter den Wohnungsschlüssel, muss er unter Umständen Schadensersatz leisten.

Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes hervor (BGH VIII ZR 205/13). In dem Fall forderte ein Vermieter 1.500 Euro für den aus Sicherheitsgründen notwendigen Austausch der Schließanlage.

Das Gericht bestätigte den Anspruch, gab aber trotzdem dem Mieter recht, weil die Anlage bislang nicht ausgetauscht worden war. Weitere Voraussetzungen für Schadensersatz sind laut Deutschem Mieterbund (DMB) ein Verschulden des Mieters und eine bestehende Missbrauchsgefahr. Das gelte etwa nicht, wenn der Schlüssel gestohlen worden sei.

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