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Organspendeausweis – Wie werde ich Organspender?

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Fast 12.000 Männer, Frauen und Kinder warten in Deutschland derzeit auf ein Spenderorgan. Bisher haben sich aber nur etwa 15,8 Menschen pro eine Million Einwohner in Deutschland bereit erklärt, ihre Organe im Falle ihres Todes zu spenden (Stand Juni 2011). Damit liegt Deutschland im internationalen Vergleich im hinteren Drittel.

Damit sich die Deutschen mehr mit dem Thema „Organspende“ beschäftigen und gegebenenfalls ihre Spendebereitschaft erhöhen, ist zum 1. November 2012 das sogenannte Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz in Kraft getreten. Doch wie wird man nun genau Organspender?

Der Weg, um Organspender zu werden, ist ganz einfach: Organspendeausweise oder Vordrucke von Organspendeausweisen, die einfach ausgedruckt werden können, gibt es an vielen unterschiedlichen Stellen, so zum Beispiel bei Krankenkassen, Apotheken, Ärzten oder bei verschiedenen Anbietern im Internet zum Download. Der Organspendeausweis ist kostenlos.

Auf der Vorderseite dieses Ausweises tragen Menschen, die im Falle ihres Todes Organe spenden wollen, ihre persönlichen Daten wie Vor- und Nachname, Geburtsdatum und Adresse ein. Auf der Rückseite können sie sich mit einem Kreuz an der richtigen Stelle damit einverstanden erklären, dass sie im Falle ihres Todes Organe spenden möchten.

Genau so können sie im Organspendeausweis vermerken, dass sie nur bestimmte Organe spenden würden oder ganz bestimmte Organe auf keinen Fall spenden möchten. Gespendet werden können Nieren, Herz, Leber, Lunge, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm sowie verschiedene Gewebe.

Als weitere Option kann die Entscheidung zur Organspende auch auf eine Person übertragen werden, die im Organspendeausweis mit Name, Adresse und Telefonnummer vermerkt wird. Dass jemand nach seinem Tod keine Organe spenden möchte, kann ebenso klar angegeben werden. Unterschrieben und mit Ort und Datum versehen gilt das Dokument anschließend als gültiger Organspendeausweis.

Wichtig zu wissen ist, dass jeder Mensch seine Entscheidung jederzeit rückgängig machen kann. Hat jemand einst vermerkt, dass er Organe nach dem Tod spenden möchte und ändert nun seine Meinung, kann er den Ausweis einfach vernichten, die Erklärung ändern oder einen neuen Organspendeausweis ausfüllen und unterschreiben. Dies gilt selbstverständlich auch für den umgekehrten Fall.

Eine Erklärung darüber, ob man nach dem Tod seine Organe spenden möchte, können bereits Minderjährige abgeben. Die Bereitschaft zu spenden kann ab dem Alter von 16 Jahren ohne Einwilligung der Eltern angegeben werden, der Widerspruch bereits ab 14 Jahren.

Ob jemand als Organspender tatsächlich in Frage kommt, kann erst nach dem Tod des Betroffenen festgestellt werden. Eine Altersgrenze gibt es nicht. Ebenso schließt auch das Rauchen eine eventuelle Spende nicht aus. Bei Rauchern kann zwar im Bedarfsfall die Lunge eingeschränkt sein, andere Organe wie das Herz, Nieren oder Lunge dafür aber komplett in Ordnung sein. Lediglich Menschen, die unter einer akuten Krebserkrankung leiden oder HIV positiv sind, sind von der Organentnahme ausgeschlossen. Menschen, die unter Immunerkrankungen leiden, oder andere Krankheiten wie Diabetes haben, wird empfohlen, dies in ihrem Organspendeausweis unter dem Punkt “Anmerkungen” zu vermerken.

Wenn ein möglicher Organspender stirbt, müssen zunächst zwei Ärzte unabhängig voneinander den Hirntod des Spenders feststellen. Erst danach werden weitere Untersuchungen angestellt. Da nur bei sehr wenige Menschen zunächst der Hirntod eintritt, bevor das Herz stehen bleibt, kommen auch nur sehr wenige Menschen nach ihrem Tod überhaupt als Organspender in Frage. Experten schätzen, dass bei etwa 1 bis 2 von 100 Menschen der Hirntod vor dem Herzstillstand eintritt. Die häufigsten Ursachen für den Hirntod sind eine Gehirnblutung, ein Unfall oder ein verstopftes Blutgefäß im Gehirn.

Damit der Ausweis im Ernstfall auch gefunden wird, empfiehlt das Bundesministerium für Gesundheit, den Organspendeausweis immer im Portemonnaie zu haben. Zudem sollte auch jeder mit seinen Angehörigen oder vertrauten Personen darüber sprechen, ob sie nach ihrem Tod einer Organspende zustimmen oder nicht. Denn sie sind es, die im Falle der Fälle darüber entscheiden müssen. Dabei sollten die Wünsche des Verstorbenen natürlich berücksichtigt werden.

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