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Mieter muss Baulärm beim Nachbarn in Kauf nehmen

Baulärm auf einem Nachbargrundstück rechtfertigt keine Kürzung der Miete.

Eine Mietminderung ist nur möglich, wenn das Mietobjekt selbst mangelhaft ist. Das entschied das Oberlandesgericht Braunschweig (Az 1 U 68/10), wie die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilte. In dem verhandelten Fall hatte sich ein Mieter über die Sanierungsarbeiten an dem Turm der benachbarten Kirche beschwert. Er kürzte seine Mietzahlungen erheblich.

Das Oberlandesgericht entschied allerdings, dass der Mieter die volle Miete zahlen muss. Verhältnisse im Umfeld wie eine Baustelle könnten nur dann als Mangel anerkannt werden, wenn sie die Tauglichkeit des Mietobjekts unmittelbar beeinträchtigten.

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