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Kleingarten kaufen – So geht´s

Der Vorgang beim Erwerb eines Schrebergartens besteht aus zwei Schritten: pachten und kaufen.

Das Grundstück muss der Interessent vom jeweiligen Kleingartenverein pachten, ihm wird der Boden entgeltlich überlassen. Alles, was sich darauf befindet (Laube, technische Anlagen, Werkzeug, Pflanzen) wird vom Vorpächter übernommen, also gekauft.

Welche Verpflichtungen bestehen?

Ein Pächter, der auch Mitglied des Kleingärtnervereins sein sollte, muss den abgeschlossenen Pachtvertrag beachten und einhalten. Er sollte sich bemühen, die jährlich stattfindenden Vereinsmitgliederversammlungen aufzusuchen und sich dort auch rege beteiligen, damit er die Beschlüsse der Versammlung kennt und einhalten kann. Vorteile bringen auch Kenntnisse in Vereinsrecht, da dies die Beziehungen der Vereinsmitglieder untereinander regelt. Aber natürlich ist das keine Pflicht, um einen Kleingarten zu besitzen.

Was kostet der Gärtner-Spaß?

Jährlich sollte man mit ungefähr 70 bis 120 Euro für einen Kleingarten rechnen. Diese Summe setzt sich aus verschiedenen Posten zusammen. Es ist ein Vereinsbeitrag zu zahlen, dieser liegt zwischen 20 und 30 Euro. Ist ein Pächter kein Vereinsmitglied, wird anstelle des Beitrags eine Verwaltungsgebühr erhoben, die etwas höher ist.

Die Pacht für das Grundstück berechnet sich wie folgt: Ein Quadratmeter kostet derzeit 0,04315 Euro. Werden also zum Beispiel 400  Quadratmeter Boden gepachtet, müsste man pro Jahr 17,26 Euro an Pacht bezahlen. Hinzu kommen Nebenkosten wie Wasser, Strom, Müllgebühren und Vereinsversicherungen (Haftpflicht, Unfall). Die Höhe hier wird teils anteilig, teils nach Verbrauch berechnet.

Außerdem empfiehlt es sich, zusätzlich eine Gebäudeversicherung für die Laube abzuschließen, die liegt noch mal bei rund 30 Euro, ist aber keine Pflicht.

Pflanzen, Sämereien und andere benötigte Utensilien kommen extra hinzu zur Ausgabenliste.

Wer darf pachten?

Einen Pachtvertrag abschließen darf, wer rechtsfähig ist. Sollte dies nicht aus eigener Kraft möglich sein, braucht es einen rechtsfähigen Betreuer. Menschen, die mit Herz und Seele Kleingärtner sind und eine freundliche, aufgeschlossene Art haben, sind in den Vereinen stets besonders willkommen.

Kann ich mit meiner Parzelle machen, was ich möchte?

Nein, hier gibt es Regelungen durch das Bundeskleingartengesetz (BKleingG). Hochwachsende Waldbäume sind zum Beispiel nicht erlaubt, dafür aber jeder angemessene Obstbaum oder -strauch. Ein Pachtgarten ist in erster Linie zur Selbstversorgung da, die Erholung ist zweitrangig. Ungefähr ein Drittel der Gartenfläche wird zur Fruchtziehung genutzt. Die Laube sollte daher nicht größer als 24 Quadratmeter sein, einschließlich überdachter Terrasse. Zum dauerhaften Wohnen sind die Lauben ebenfalls nicht gedacht.

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