Wer auf Alkohol verzichten möchte oder aus gesundheitlichen oder religiösen Gründen darauf angewiesen ist, sollte nicht nur auf Getränke achten. Auch in alltäglichen Lebensmitteln wie Brot, Saft oder Süßwaren steckt oft mehr Alkohol, als viele vermuten.
Häufig entsteht er durch natürliche Gärungsprozesse, manchmal wird er aber auch bewusst zugesetzt – und nicht immer muss dies auf der Verpackung erkennbar sein.
Natürliche Gärung: Alkohol im Alltag
In zahlreichen Produkten entsteht Alkohol von Natur aus. Dazu zählen Brot, Kefir, Essig, naturtrübe Fruchtsäfte oder auch sehr reifes Obst. Ursache sind Gärungsprozesse, bei denen Hefen oder Bakterien Zucker in Alkohol umwandeln. Der Alkoholgehalt bleibt meist gering – bei reifen Bananen liegt er bei bis zu 0,6 Volumenprozent, bei Traubensaft bis zu einem Prozent, bei Kefir je nach Lagerung sogar bei zwei Prozent. Wahrnehmbar ist das nicht, für gesunde Menschen gilt es als unbedenklich. Eine Kennzeichnungspflicht besteht nicht.
Mehr lesen:
- Alkohol ernährungsphysiologisch betrachtet
- Schädliche Wirkungen von Alkohol: Es gibt keine unbedenkliche Mindestmenge
- Hätten Sie alles gewusst? Das kleine Einmaleins des Bieres
Unerwartete Quellen: Von Backwaren bis Süßigkeiten
Anders verhält es sich bei verarbeiteten Lebensmitteln. Zahlreiche Rezepte enthalten bewusst zugesetzten Alkohol – etwa in Kuchen, Pralinen, Soßen oder Fleischgerichten. Beispiele sind Herrentorte mit Likör, Königsberger Klopse mit Weißwein, Rotkohl mit Schuss oder Trüffelpralinen mit Branntwein. Auch in Speiseeis wie Rumeis oder in Rotweinsoßen steckt mehr Alkohol, als viele erwarten.
Selbst als alkoholfrei beworbene Getränke enthalten Restalkohol: In alkoholfreiem Bier und Malztrunk sind bis zu 0,5 Prozent erlaubt, Malzbier kann bis zu zwei Prozent enthalten. Erst ab einem Gehalt von 1,2 Prozent schreibt die Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung eine Angabe vor.
Warum Hersteller Alkohol einsetzen
Offiziell dient Alkohol teils als Konservierungsmittel oder Trägerstoff für Aromen. Fachleute bezweifeln allerdings, dass dies immer der ausschlaggebende Grund ist. Häufig wird er zugesetzt, um Geschmack und Aroma zu intensivieren. In solchen Fällen reicht die Menge oft nicht aus, um eine Deklarationspflicht auszulösen. Auch Ausnahmen bei kleinen Verpackungen oder unverpackten Lebensmitteln führen dazu, dass Verbraucher den Alkoholgehalt nicht immer erkennen können.
Gesundheits- und Glaubensaspekte
Für gesunde Erwachsene sind die geringen Mengen in den meisten Fällen unproblematisch. Doch für bestimmte Gruppen gilt Vorsicht: Schwangere, Leber- und Bauchspeicheldranken, Kinder sowie trockene Alkoholiker sollten selbst kleinste Mengen vermeiden. Auch religiöse Vorschriften wie im Islam verbieten den Konsum. Manche Produkte können trotz geringem Alkoholgehalt als halal eingestuft werden, doch absolute Sicherheit gibt es nur mit entsprechender Zertifizierung.
Orientierung für Verbraucher
Wer sicher gehen möchte, sollte die Zutatenlisten genau prüfen und bei unklaren Angaben im Zweifel beim Hersteller nachfragen. Hinweise wie „Weinsäure“ (E334) oder „Benzylalkohol“ (E1519) deuten auf Alkohol hin, auch wenn die Mengen minimal sind. Für Menschen mit strengen Verzichtsregeln bleibt das Nachhaken im Handel oder beim Produzenten die verlässlichste Methode.
