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Flugverspätung: Wie komme ich an meine Entschädigung?

Der Flieger startet verspätet oder gar nicht. Das kostet Nerven – oft sogar Geld. Fluggäste können sich wehren: Der Europäische Gerichtshof hat ihre Rechte gestärkt. Doch viele machen davon nicht Gebrauch.

Flugverspaetung

Die EU hat die Fluggastrechte verbessert (Foto: PLN)

Bei einer Flugverspätung von mindestens drei Stunden haben Passagiere nach der europäischen Fluggastrechteverordnung Anspruch auf Entschädigung. Ausnahme: Es liegt ein Fall „höherer Gewalt“ vor, zum Beispiel ein Streik, ein Vulkanausbruch oder eine Terrorwarnung. Das regelt die EU-Verordnung 261 bereits seit 2004, der Europäische Gerichtshof hat dies 2009 bestätigt.

Die Höhe der Entschädigung hängt von der Länge der Flugstrecke ab:

  • Für Flüge bis 1.500 Kilometer können 250 Euro Schadensersatz verlangt werden.
  • Von 1.500 bis 3.500 Kilometer: 400 Euro
  • Mehr als 3.500 Kilometer: 600 Euro

Da einige dieser Summen den Preis des Flugtickets übersteigen, wehren sich vor allem Billigflieger gehen Entschädigungszahlungen. Ihre Taktiken: Sie spielen auf Zeit oder erklären den Grund für stundenlanges Warten der Kunden zu einem außergewöhnlichen Umstand. So geschehen in einem Verfahren am Amtsgericht Königs Wusterhausen, bei dem die Fluggesellschaft bei einem Winterflug fehlendes Enteisungsmittel als „höhere Gewalt“ einstufte. Der Richter zog da aber nicht mit.

Ein Verbraucherportal steht betroffenen Fluggästen nun zur Seite: Bei Flightright.de können Passagiere, die mehr als drei Stunden auf ihren Flug warten mussten, ihre Beschwerde eintragen. Eine Software prüft, ob ein Entschädigungsanspruch vorliegt. Ist dies der Fall, kümmert sich ein Vertragsanwalt darum. Bei Erfolg gehen drei Viertel der Entschädigungssumme an den Fluggast, ein Viertel an Flightright.

2 thoughts on “Flugverspätung: Wie komme ich an meine Entschädigung?”

  1. „skymediator“ kann Ihnen gut helfen bei Flugverspaetung Enschaedigung, nur Ihnen bei uns lassen. wenn Ihr Flug ab drei stunden verspaetung.

  2. Heutzutage regelt die EU-Verordnung die Fluggastrechte und definiert Rechte und Pflichten bei Flugverspätungen für Passagiere und Fluggesellschaften gelten. Die Regelung bei einer Flugverspätung war jedoch nicht immer klar und führte letztlich zu wiederholten Rechtsstreitigkeiten.
    Eine Verspätung ist zwar allgemein durch eine spätere als geplante Ankunftszeit definiert. Doch was genau ist als Ankunftszeit zu verstehen? Ist es das Berühren der Landebahn, das finale Erreichen der Parkposition, das Öffnen der Türen oder gar erst das Erreichen des Flughafengebäudes mittels Shuttle-Bus zwischen Flugzeug und Terminal? Diese oder ähnliche Fragen können von Myflyright beantwortet werden.

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