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Wie bekomme ich einen Erbschein?

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(Foto: iww)

Um einen Erbanspruch geltend zu machen, braucht man einen Erbschein.

Der ist sozusagen der „Ausweis“ gegenüber Bank und Behörden, dass man rechtmäßiger Erbe ist. Er ermöglicht es, über das ererbte Vermögen zu verfügen. Beantragt wird der Erbschein beim Amtsgericht am letzten Wohnort des Verstorbenen. Dazu müssen Unterlagen vorgelegt werden, die den Erbanspruch belegen: neben der Sterbeurkunde u.a. die Heiratsurkunde, das Familienstammbuch, das Testament. Mehr steht im § 2353 ff. BGB.

Die Richtigkeit der Angaben überprüft das Gericht und stellt dann den Erbschein aus. Damit kann der Erbe dann alle Rechtsgeschäfte erledigen: Verkäufe, Grundbuchumschreibung etc.

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Die Kosten für einen Erbschein beim Amtsgericht können als hoch empfunden werden, da sie sich nach dem Wert des Nachlasses richten. Die Gebühr für die Ausstellung eines Erbscheins ist in Deutschland im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt, und sie ist gestaffelt. Zum Beispiel könnte ein Nachlasswert von 50.000 EUR zu einer Erbscheingebühr von ca. 330 EUR führen. Bei höheren Werten steigen die Kosten entsprechend.

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