Geerbt werden nach einem Todesfall auch Schulden und Verbindlichkeiten.
Dazu gehören zunächst die Pflichtteilansprüche und Vermächtnisse, dann die Beerdigungskosten, die Kosten der Testamentseröffnung und des Nachlassverwalters sowie die Erbschaftssteuer.
Auch die Schulden des Verstorbenen müssen beglichen werden (z.B. Ratenzahlungen oder Kredite).
Wichtig: Wer eine Erbschaft sechs Wochen nach Kenntnisnahme nicht ausgeschlagen hat, muss für alle Verpflichtungen aufkommen.