In die Biotonne darf alles, was organisch abbaubar und zur Kompostierung geeignet ist. Darunter fallen Gartenabfälle, Gemüse- und Obstabfälle aus der Küche, Kaffeefilter und auch verschmutzte Küchenrolle.
Hier sind einige Beispiele für Abfälle, die in die Biotonne gegeben werden dürfen:
- Küchenabfälle: Obst- und Gemüsereste, Kaffeesatz, Teebeutel, Eierschalen, Speisereste (ohne Fleisch und Fisch), Brotreste, Nussschalen usw.
- Gartenabfälle: Rasenschnitt, Laub, Baum- und Heckenschnitt, Pflanzenreste, Blumensträuße, Unkraut usw.
- Haushaltsabfälle: z. B. zerkleinerte Pappe, Kaffeefilter, zerkleinerte Eierschachteln, Papiertaschentücher, Holzspäne (nicht behandelt), Streichhölzer usw.
- Kleintierstreu: Abfälle aus Kleintierställen (z. B. Streu aus dem Hamsterkäfig oder Kaninchenstreu).
Es gibt jedoch auch bestimmte Abfälle, die nicht in die Biotonne gehören. Dazu gehören:
- Plastik- oder Metallabfälle: Diese gehören in den Restmüll, nicht in den Biomüll oder sollten entsprechend recycelt werden.
- Tierexkremente: Diese sollten nicht in die Biotonne, da sie Krankheitserreger enthalten können. Sie können in speziellen Entsorgungsbehältern für Tiertoiletten entsorgt werden.
- Fleisch, Fisch und Knochen: Hier gibt es unterschiedliche Vorgaben von den Kommunen. Fleisch- und Fischreste sollten für gewöhnlich nicht in die Biotonne, da sie verderblich sind und unangenehme Gerüche verursachen. Sie gehören in den Restmüll oder können in einigen Gemeinden speziell entsorgt werden.
- Chemikalien und giftige Stoffe: Diese sollten niemals in die Biotonne gegeben werden, da sie die Kompostierung beeinträchtigen können. Sie sollten gemäß den örtlichen Vorschriften für Sondermüll entsorgt werden.
Die Richtlinien zur Müllentsorgung sind regional unterschiedlich. Die Kommunen entscheiden selbst, ob eine Biotonne Pflicht ist. Anwohner können von der Pflicht befreit werden, wenn sie ihren Biomüll selbst kompostieren.
In einigen Regionen Deutschlands müssen bis zu 30 Prozent des eingesammelten Bioabfalls aussortiert und verbrannt werden, weil er zu stark verunreinigt ist. Das belastet nicht nur die Umwelt, sondern auch die Gebührenzahler.
Nur 3 Prozent Störstoffe erlaubt
Ab dem 1. Mai 2025 schreibt die kleine Novelle der Bioabfallverordnung (BioAbfV) vor, dass der Bioabfall nur noch maximal 3 Prozent Störstoffe enthalten darf. Zuvor lag dieser Grenzwert bei 5 Prozent. Die Behörden wollen damit das Problem der unsachgemäßen Entsorgung von nicht biologisch abbaubaren Materialien wie Plastik, Metall und Glas deutlich eindämmen.
Wird der erlaubte Anteil überschritten, darf das Entsorgungsunternehmen die Abholung verweigern. Das bedeutet: Die Biotonne bleibt stehen – und das sogar bis zum nächsten regulären Abfuhrtermin, sofern der Abfall vorher nicht nachsortiert wurde.
Die Kontrolle erfolgt auf zwei Arten: Entweder durch eine Sichtprüfung bei der Abholung oder mithilfe spezieller Detektoren in Müllfahrzeugen.
Bei besonders gravierenden Verstößen gegen die Bioabfallverordnung drohen laut Kreislaufwirtschaftsgesetz Bußgelder von bis zu 2.500 Euro.
Was gilt als Störstoff?
Als Störstoffe gelten alle Materialien, die nicht in die Biotonne gehören. Dazu zählen:
- Plastik und Kunststoffe jeglicher Art
- Metall, Glas und Verbundstoffe
- Windeln, Hygieneartikel, Zigarettenkippen
- beschichtetes oder bedrucktes Papier
- kompostierbare Bioabfalltüten aus Kunststoff
- Speiseöle und Frittierfett
Diese Stoffe behindern den Kompostierungsprozess und verunreinigen den Bioabfall. Die Folge: Statt wertvollem Kompost bleibt häufig nur die Verbrennung als letzte Option.
Das hilft bei feuchtem Bioabfall
Bioabfall ist oft feucht. Gärt er, riecht er – und das feucht-warme Klima in der Tonne zieht Insekten an. Daher rät der Verband kommunaler Unternehmen, feuchte Abfälle möglichst in unbedrucktes und unbeschichtetes Altpapier einzuschlagen. Ein wenig Zeitungspapier sei aber auch verträglich. Kaffeefilter und -pads sowie Teebeutel werden am besten ausgedrückt oder tropfen ausreichend in der Spüle ab. Grundsätzlich gilt auch der Rat: Es sollten keine größeren Mengen Wasser in die Tonne gelangen.
Bioabbaubare Kunststoffe
Plastik gehört nicht in die Biotonne – das ist klar. Doch im Handel gibt es Produkte, die Hersteller als leicht abbaubares Bioplastik bewerben oder solche, die den Angaben zufolge bioabbaubare Kunststoffe enthalten. Und nun? Schon sind Verbraucher verwirrt. Diese Produkte sind nicht biologisch abbaubar wie etwa ein alter Apfel. Im Gegenteil: Sie bereiten Betreibern von Biogasanlagen oder Kompostwerken Probleme, weil sie den Kompost verunreinigen, warnt der Verband kommunaler Unternehmen, der unter anderem die Entsorger vertritt.
Anders sieht es bei Kunststoffbeuteln aus, die speziell für das Sammeln von Bioabfällen in der Küche verkauft werden. Nutzer dürfen diese besonders dünnen Säcke in die Biotonne werfen – aber nur unter zwei Voraussetzungen: Erstens müssen die Beutel als biologisch abbaubar zertifiziert worden sein. Zweitens muss der kommunale Entsorger vor Ort ihre Verwendung erlauben. Im Zweifelsfall dort vorab also besser nachfragen.