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Was darf in die Biotonne?

In die Biotonne darf all das, was organisch abbaubar und zur Kompostierung geeignet ist. Fisch- und Fleischreste gehören nicht dazu.

Darunter fallen Gartenabfälle, Gemüse- und Obstabfälle aus der Küche, Kaffeefilter und auch verschmutzte Küchenrolle.

Hier sind einige Beispiele für Abfälle, die in die Biotonne gegeben werden dürfen:

  1. Küchenabfälle: Obst- und Gemüsereste, Kaffeesatz, Teebeutel, Eierschalen, Speisereste (ohne Fleisch und Fisch), Brotreste, Nussschalen usw.
  2. Gartenabfälle: Rasenschnitt, Laub, Baum- und Heckenschnitt, Pflanzenreste, Blumensträuße, Unkraut usw.
  3. Haushaltsabfälle: z. B. zerkleinerte Pappe, Kaffeefilter, zerkleinerte Eierschachteln, Papiertaschentücher, Holzspäne (nicht behandelt), Streichhölzer usw.
  4. Kleintierstreu: Abfälle aus Kleintierställen (z. B. Streu aus dem Hamsterkäfig oder Kaninchenstreu).

Es gibt jedoch auch bestimmte Abfälle, die nicht in die Biotonne gehören. Dazu gehören:

  1. Plastik- oder Metallabfälle: Diese gehören in den Restmüll, nicht in den Biomüll oder sollten entsprechend recycelt werden.
  2. Tierexkremente: Diese sollten nicht in die Biotonne, da sie Krankheitserreger enthalten können. Sie können in speziellen Entsorgungsbehältern für Tiertoiletten entsorgt werden.
  3. Fleisch, Fisch und Knochen: Hier gibt es unterschiedliche Vorgaben von den Kommunen. Fleisch- und Fischreste sollten für gewöhnlich nicht in die Biotonne, da sie verderblich sind und unangenehme Gerüche verursachen. Sie gehören in den Restmüll oder können in einigen Gemeinden speziell entsorgt werden.
  4. Chemikalien und giftige Stoffe: Diese sollten niemals in die Biotonne gegeben werden, da sie die Kompostierung beeinträchtigen können. Sie sollten gemäß den örtlichen Vorschriften für Sondermüll entsorgt werden.

Die Richtlinien zur Müllentsorgung sind regional unterschiedlich. Die Kommunen entscheiden selbst, ob eine Biotonne Pflicht ist. Anwohner können von der Pflicht befreit werden, wenn sie ihren Biomüll selbst kompostieren.

Bioabfall ist oft feucht. Gärt er, riecht er – und das feucht-warme Klima in der Tonne zieht Insekten an. Daher rät der Verband kommunaler Unternehmen, feuchte Abfälle möglichst in unbedrucktes und unbeschichtetes Altpapier einzuschlagen. Ein wenig Zeitungspapier sei aber auch verträglich. Kaffeefilter und -pads sowie Teebeutel werden am besten ausgedrückt oder tropfen ausreichend in der Spüle ab. Grundsätzlich gilt auch der Rat: Es sollten keine größeren Mengen Wasser in die Tonne gelangen.

Plastik gehört nicht in die Biotonne – das ist klar. Doch im Handel gibt es Produkte, die Hersteller als leicht abbaubares Bioplastik bewerben oder solche, die den Angaben zufolge bioabbaubare Kunststoffe enthalten. Und nun? Schon sind Verbraucher verwirrt. Diese Produkte sind nicht biologisch abbaubar wie etwa ein alter Apfel. Im Gegenteil: Sie bereiten Betreibern von Biogasanlagen oder Kompostwerken Probleme, weil sie den Kompost verunreinigen, warnt der Verband kommunaler Unternehmen, der unter anderem die Entsorger vertritt.

Anders sieht es bei Kunststoffbeuteln aus, die speziell für das Sammeln von Bioabfällen in der Küche verkauft werden. Nutzer dürfen diese besonders dünnen Säcke in die Biotonne werfen – aber nur unter zwei Voraussetzungen: Erstens müssen die Beutel als biologisch abbaubar zertifiziert worden sein. Zweitens muss der kommunale Entsorger vor Ort ihre Verwendung erlauben. Im Zweifelsfall dort vorab also besser nachfragen.

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