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Essen verboten: Diese Lebensmittel verstoßen gegen Gesetze

Nicht alles, was schmeckt, ist in Deutschland oder der EU auch erlaubt. Einige Lebensmittel sind aus Tierschutz-, Gesundheits- oder Umweltschutzgründen verboten – andere unterliegen strengen Auflagen. Ein Überblick über bekannte und weniger bekannte Beispiele.

Die Liste der verbotenen Lebensmittel ist lang – und nicht immer leicht zu durchschauen. Ob aus gesundheitlichen, ethischen oder ökologischen Gründen: Wer einkauft oder verreist, sollte wissen, was erlaubt ist. Im Zweifel lohnt sich ein Blick in die Einfuhrvorschriften und EU-Verordnungen – denn nicht jede Delikatesse ist mit dem deutschen Lebensmittelrecht vereinbar.

Foie gras: Delikatesse mit Verbot

Die sogenannte „Foie gras“, französisch für „Fettleber“, gilt als kulinarische Spezialität – vor allem in Frankreich. Hergestellt wird sie durch das künstliche Stopfen von Gänsen oder Enten mit energiereicher Nahrung. Ziel ist eine stark vergrößerte Leber mit besonders cremiger Konsistenz. Die Methode ist jedoch hochumstritten: Tierschützer kritisieren das Verfahren als qualvoll.

In Deutschland ist das Stopfen – also die Produktion von Foie gras – nach dem Tierschutzgesetz verboten. Der Import und Verkauf des Endprodukts sind hingegen nicht grundsätzlich untersagt, was regelmäßig für Diskussionen sorgt. In einigen Bundesländern verzichten Einzelhändler und Restaurants freiwillig auf den Vertrieb. In Ländern wie Großbritannien oder Indien ist der Verkauf von Gänsestopfleber inzwischen vollständig verboten.

Hai und Schildkröte: Geschützte Arten auf dem Teller

Produkte aus Haifischflossen, etwa für die klassische Haifischflossensuppe, gelten in Asien als Delikatesse. In der EU ist der Handel mit Flossen streng reglementiert. Besonders problematisch ist das sogenannte Finning, bei dem Haie lebendig ihrer Flossen beraubt und anschließend zurück ins Meer geworfen werden. Die Praxis ist in Europa verboten, dennoch gelangen gelegentlich Produkte über Drittstaaten auf den Markt.

Auch Fleisch und Eier von Meeresschildkröten gelten in einigen Regionen der Welt als Delikatesse – in der EU ist beides streng verboten. Sämtliche Arten stehen unter internationalem Schutz.

Rohe Milchprodukte und Innereien

In Deutschland dürfen bestimmte Lebensmittel aus roher Milch, etwa nicht gereifter Weichkäse, nur unter klaren Auflagen verkauft werden. Vor allem Produkte aus Frankreich oder der Schweiz sind betroffen. Der Grund: die Gefahr von Infektionen durch Listerien oder EHEC-Bakterien. Rohmilch selbst muss in Deutschland mit dem Hinweis „Vor dem Verzehr abkochen“ gekennzeichnet sein.

Auch einige Innereien wie Gehirn vom Rind oder Lunge dürfen nicht in den Handel gelangen – aus Gründen der Lebensmittelsicherheit und BSE-Prävention. Die EU-Verordnung listet diese Teile als „nicht zum menschlichen Verzehr geeignet“.

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Nicht zugelassene Pflanzen und Pilze

Manche exotische Pflanzen, Pilze oder Kräuter sind wegen möglicher Giftstoffe verboten – selbst wenn sie in anderen Ländern als gesundheitsfördernd gelten. Ein Beispiel ist Kava-Kava, eine Pflanze aus dem Pazifikraum, deren Extrakte einst als Beruhigungsmittel verkauft wurden. Wegen leberschädigender Nebenwirkungen wurde der Verkauf in Deutschland untersagt.

Ähnlich verhält es sich mit dem Pilz „Amanita muscaria“, dem Fliegenpilz. Er enthält psychoaktive Stoffe und darf weder verkauft noch konsumiert werden. Auch manche Nahrungsergänzungsmittel mit nicht zugelassenen Inhaltsstoffen sind von Verboten betroffen – etwa Produkte mit Ephedrin oder Yohimbin.

Nicht alle Insekten sind erlaubt

Mit dem Trend zu alternativen Proteinquellen hat sich auch der Markt für essbare Insekten geöffnet. Doch nicht jedes Tierchen darf verspeist werden. In der EU sind derzeit nur bestimmte Arten wie Hausgrillen, Mehlwürmer oder Heuschrecken zugelassen – jeweils in klar definierten Verarbeitungsformen. Wer Produkte aus nicht zugelassenen Insekten vertreibt, verstößt gegen das Lebensmittelrecht.

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