Natürlich heiraten die meisten Paare aus Liebe. Aber eine Hochzeit bringt durchaus auch finanzielle Vorteile.
Das sogenannte Ehegatten-Splitting lohnt sich vor allem, wenn ein Partner viel und der andere weniger verdient. Ist man nicht verheiratet, muss jeder eine bestimmte Summe Steuern auf sein Einkommen zahlen. Wer weniger verdient, zahlt einen geringeren, wer viel verdient, einen sehr viel höheren Satz.
Ist man verheiratet, werden die beiden Einkommen zusammengeworfen und durch zwei geteilt – also gesplittet. Durch dieses Splitting hat man am Ende einen geringeren Steuersatz, als wenn jeder jeweils einzeln die Steuererklärung machen würde.
Rückwirkend beantragen
Diese steuerlichen Vorteile gelten seit 2013 auch für eingetragene Lebenspartnerschaften, die das Splitting rückwirkend bis zum Jahr 2001 beantragen können.
Realsplitting- was ist das?
Doch nicht nur in der Ehe gibt es steuerliche Vorteile – so kann man nach einer Scheidung Unterhaltszahlungen in Höhe bis zu 13.905 Euro steuerlich absetzen. Das nennt man im Steuerrecht Realsplitting. Dazu muss der Ex-Partner aber zustimmen. Tut er das nicht, lassen sich diese Unterhaltszahlungen auch als außergewöhnliche Belastung absetzen und dann sind es nur 8.652 Euro.