Sind sie klein, wehren sie sich mit Händen und Füßen gegen das Einschlafen. Sind sie groß, bekommt man sie morgens nicht mehr aus den Federn. Kinder und ihr Bett – das ist eine ganz besondere Beziehung.
Nur für die ersten Monate geeignet sind Wiege und Stubenwagen. Spätestens wenn sich die Kleinen selbst hochziehen können, steht der Umzug ins Gitterbett an. In der Wiege wäre die Gefahr zu groß, dass das Baby heraus fällt. Ihre Seitenbegrenzung muss nur 275 Millimeter hoch sein. Die meisten Gitterbetten dagegen sind so konstruiert, dass sie mehrere Jahre im Einsatz bleiben können: Meist ist der Boden in der Höhe verstellbar. Die oberen Positionen sind aber ebenfalls nur für Babys geeignet, die sich noch nicht aufsetzen können. Werden die Kleinen mobil, kommt der Boden ganz nach unten, die „Übersteighöhe“ muss dann mindestens 600 Millimeter betragen.
Alle Kanten und Ecken des Betts sollten abgerundet sein, die Gitterstäbe nicht weiter als 6,5 Zentimeter auseinander stehen. Ein Lattenrost stellt sicher, dass die Matratze auch von unten durchlüftet wird.
Viele Babybetten lassen sich zu „Juniorbetten“ umbauen, indem man das Gitter abschraubt. Dann sollte man allerdings auf eine etwas stabilere konstruktive Ausführung achten. Schließlich sitzen Mama oder Papa oft mal auf der Bettkante – und diese Belastung ist in der Norm für Kinderbetten eigentlich nicht vorgesehen. Grundsätzlich sollte man beim Bettenkauf auf das GS-Zeichen achten: Es garantiert das die sicherheitstechnischen Grundanforderungen von einer unabhängigen, staatlich zugelassenen Stelle überprüft wurden.
Bei den Matratzen fürs Kinderbett ist Schaumstoff das gängige Material. Nicht zu hart und nicht zu weich sollte die Matratze sein. Ein Baby sollte nicht mehr als drei bis vier Zentimeter einsinken. Als überflüssig haben sich in TÜV-Tests zwei unterschiedliche Matratzenseiten für Säuglinge und Kleinkinder herausgestellt: „Bei größeren Kindern wird das Gewicht einfach auf eine größere Fläche verteilt“, erklärten damals die Tester. Dagegen mache eine trittfeste Kante am Matratzenrand durchaus Sinn. Sie könne verhindern, dass bei Babys ersten Steh- und Hüpfversuchen die Füße zwischen Gitter und Matratzenrand eingeklemmt werden.
Gut sei bei fast allen getesteten Matratzen die Haltbarkeit: Man könne sie ohne Weiteres bis ins Kindergartenalter verwenden. Negativ fielen den Testern giftige Inhaltsstoffe auf. Sie verflüchtigten sich zwar nach Öffnen der Packung. Man sollte eine neue Matratze vor dem Gebrauch aber immer mindestens 24 Stunden auslüften.
Im Vorschulalter hat das „Junior-Bett“ ausgedient. Viele Kinder zieht es dann in die Höhe: Hochbetten boomen, viele sind mit Rutsche und Zelt nicht nur Schlafstatt, sondern auch Spielplatz. Das ist nicht ganz ungefährlich: Kinder können die Sturzgefahr meist nur schwer abschätzen. Sie sollten deshalb frühestens mit sechs Jahren „oben“ schlafen, rät die Bundesarbeitsgemeinschaft „Mehr Sicherheit für Kinder“.