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Geliermittel Carrageen E407: Ist es schädlich?

Carrageen, in Zutatenlisten oft als „E407“, „Carrageenan“ oder seltener „Fucelleran“ zu finden, ist eines der am häufigsten eingesetzten Gelier- und Verdickungsmittel. Die Lebensmittelindustrie nutzt es, um Cremigkeit zu erzeugen, Flüssigkeiten zu stabilisieren und Emulsionen zu sichern – vom Pudding bis zur Sprühsahne, vom Ketchup bis zur Wurst.

Selbst in Bio-Produkten ist Carrageen nach EU-Ökoverordnung zulässig, auch wenn manche Verbände freiwillig darauf verzichten. Carrageen ist pflanzlichen Ursprungs und damit vegan.

Gewonnen wird Carrageen nicht im Labor, sondern aus Rotalgen wie Irisch Moos oder Euchema-Arten. Nach der Ernte werden die Algen gereinigt, in Lauge gekocht und das in den Zellwänden gebundene Carrageen extrahiert, getrocknet und vermahlen. Das Ergebnis ist ein natürlicher, jedoch stark verarbeiteter Stoff.

Als Geliermittel wirkt er in sehr kleinen Mengen: Ein wenig E407 genügt, um Pudding zäh, Sahne standfest oder Light-Produkte cremig zu machen – ohne nennenswert Kalorien beizusteuern, denn Carrageen durchläuft den Darm unverändert und wird wieder ausgeschieden.

In Milchgetränken und Desserts

Die Palette carrageenhaltiger Waren ist groß. Typisch sind Milchgetränke und Desserts, Sahne, Schoko-Drinks, Trockenmilch, Eiscreme, Fertigsuppen und Saucen, außerdem Marmeladen, Wurstwaren, Diätprodukte und vereinzelt Babynahrung.

Auch in Kosmetika – etwa Zahnpasta – stabilisiert E407 die Konsistenz. Manche Anwendungen wirken aus Verbrauchersicht übertrieben: Bei flüssiger Sahne verhindert Carrageen das natürliche Aufrahmen – ein Effekt, der sich auch mit kurzem Schütteln beheben ließe.

Wie sicher ist das Mittel?

Internationale Fachgremien stufen Carrageen in der zugelassenen Qualität seit Jahren als grundsätzlich unbedenklich ein. Zugleich existieren kritische Punkte. Menschen mit chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen berichten immer wieder von Unverträglichkeiten; allergische Reaktionen sind möglich, wenn auch selten.

Für Diskussionen sorgt zudem das sogenannte „abgebaute Carrageen“ (Polygeenan), das in Tierversuchen Darmschäden zeigte – diese Form ist in EU-Lebensmitteln gar nicht zugelassen, die Abgrenzung wird aber in Debatten häufig vermischt.

Verunsicherte Eltern und Alternativen

Zur Einordnung trägt der ADI-Wert („Acceptable Daily Intake“) bei: Für E407 gilt eine täglich tolerierbare Aufnahmemenge von 75 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht. Eine 60-Kilogramm-Person sollte demnach höchstens 4,5 Gramm pro Tag konsumieren. Wer regelmäßig mehrere stark verarbeitete Produkte mit E-Nummern isst, kann diese Schwelle theoretisch erreichen – ein weiterer Grund, Zutatenlisten mit wachem Blick zu lesen.

Besonders sensibel ist das Thema bei Säuglingen. Einerseits raten europäische Behörden davon ab, Babys mit carrageenhaltiger Nahrung zu füttern; andererseits enthalten einzelne frei verkäufliche Produkte dennoch E407. Dieser Widerspruch verunsichert viele Eltern. Wer auf Nummer sicher gehen will, wählt Babykost ohne Carrageen – die Pflichtkennzeichnung macht das möglich.

Mehr: Welche pflanzliche Alternativen gibt es zu Gelatine?

Für alle, die E407 meiden möchten, gibt es erprobte Alternativen: Pektin (aus Äpfeln/Zitrusfrüchten) geliert Marmeladen zuverlässig, Agar-Agar (E406) aus Algen ist ein veganer Gelatineersatz, Johannisbrotkernmehl stabilisiert Saucen und Desserts, klassische Gelatine funktioniert – sofern nicht vegan – nach wie vor zuverlässig. Beim Selbermachen hat man die Dosierung im Griff und spart oft Zusatzstoffe komplett ein.

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