Der Tod eines geliebten Menschen ist immer ein Schicksalsschlag für die Hinterbliebenen. Zusätzlich zur emotionalen Belastung kommen die bürokratischen Hürden und Formalitäten, die die Angehörige stemmen müssen.
Der erste Schritt nach einem Todesfall zu Hause ist die Benachrichtigung eines Arztes (Notrufnummer 112). Dieser muss den Verstorbenen untersuchen, Todeszeitpunkt und Todesursache feststellen und wichtige Dokumente ausstellen:
- Leichenschauschein
- Todesbescheinigung (Totenschein)
Starb der Angehörige in einem Krankenhaus oder einem Pflegeheim, übernimmt die jeweilige Einrichtung diesen ersten Schritt.
Das Bestattungsunternehmen benötigt im Trauerfall den Totenschein, um die weiteren Schritte angehen zu können. Es kann parallel zur Leichenschau informiert werden oder direkt danach. Zu klären ist, ob ein bestimmtes Bestattungsinstitut bereits ausgewählt wurde und ob ein Vorvertrag besteht:
- Willenserklärung zur Bestattung
- Vorsorgevertrag mit Bestattungsunternehmen
- Dokumente über vorhandene Grabstelle
Sie haben in der Regel bis zu 36 Stunden Zeit, den Verstorbenen abholen zu lassen (das ist Länderrecht; in Brandenburg und Sachsen sind es 24 Stunden, in Thüringen 36 Stunden).
Informieren Sie die wichtigsten Personen: nahe Angehörige, enge Freunde und den Arbeitgeber.
Im besten Fall hat der Angehöriger einen Verwandten oder einen Bekannten informiert, wo die Unterlagen, die nach dem Tod relevant sind, aufbewahrt werden. Dazu zählen:
- Personalausweis, Reisepass
- Organspendeausweis
- Testament
- Patientenverfügung
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde/Scheidungsurteil
- Sterbeurkunde des Ehepartners
- Krankenversicherungskarte
- Rentennummer
Diese Unterlagen müssen später bei den jeweiligen Ämtern und Unternehmen vorgelegt werden.
Zunächst führt der Weg zum Standesamt. Dieses stellt die
- Sterbeurkunde
aus. Da sie oft als Originaldokument benötigt wird, sollte man sich diese gleich in mehreren Ausführungen geben lassen. Der Todesfall muss dem Standesamt spätestens am 3. Werktag nach dem Tod bekannt gemacht werden. Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Personalausweis des Toten sowie des Antragstellers
- Totenschein
- Geburtsurkunde (Familien-Stammbuch)
- Heiratsurkunde (Familien-Stammbuch)
- bei Witwern: Sterbeurkunde des Ehepartners (Familien-Stammbuch)
- bei Geschiedenen: Scheidungsurteil
Unverzüglich beim Amtsgericht (am letzten Wohnsitz des Verstorbenen) abgegeben werden muss ein privatschriftliches Testament, das heißt wenn es nicht beim Notar hinterlegt ist. Das Nachlassgericht erhält es im Original. Hier beantragt man auch den
Der Erbschein legitimiert dazu, Zugriff auf die Bankkonten des Verstorbenen zu erhalten oder Immobilien zu überschreiben. Wer ein Testament zurückhält, macht sich strafbar.
Ebenfalls unverzüglich gehandelt werden muss bei Lebens- und Unfallversicherungen. Je nach Vertragsbedingungen müssen diese schnell informiert werden, sonst erlischt der Anspruch auf Leistungen. Sie können nur 24 Stunden umfassen. Deshalb informiert man am besten die Versicherung umgehend vorab per Telefon und lässt sich eine Vorgangsnummer geben (oder per E-Mail). Wichtig ist, später beweisen zu können, dass der Versicherer fristgerecht informiert wurde. Deshalb ist auch ein Einschreiben mit Rückschein sinnvoll.
Nächster Schritt ist die Auflösung von Verträgen und den Zahlungsverkehr zu stoppen. Dazu zählen.
- Mietverträge, Energieversorger
- Telekommunikationsanbieter (Mobilfunk etc.)
- Versicherungen
- Mitgliedschaften (Vereine etc.)
- Abonnements (Zeitungen, Streamingdienste etc.)
Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen. Einige Anbieter verlangen die Sterbeurkunde im Original. Einige Zahlungen erfolgen als Daueraufträge und müssen bei der Bank gelöscht werden.
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Nächster Schritt ist es, für den Witwer oder die Witwe das „Sterbevierteljahr“ zu beantragen. 3 Monate lang erhält der Hinterbliebene die volle Altersrente. Danach muss die Witwenrente bzw. Witwerrente bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden. Rentenberater können hierbei unterstützen.