Skip to content

Verbrennen von Laub und Gartenabfällen

Grundsätzlich sind alle pflanzlichen Abfälle vorrangig zu verwerten, entweder durch Verrotten, Liegenlassen, Einbringen in den Boden oder durch Kompostieren.

In den meisten deutschen Landkreisen ist das Verbrennen von Gartenabfällen verboten oder nur mit Ausnahmegenehmigungen zulässig.  Pflanzenabfälle sollten kompostiert, auf Wertstoffhöfen abgegeben (ggf. gebührenpflichtig) oder in der Biotonne entsorgt werden.

Was die Regelungen in den jeweiligen Städten und Gemeinden betrifft, so sollte man sich im Zweifelsfall oder bei Fragen über die Rechtslage im Umweltamt des Landkreises oder beim örtlichen Ordnungsamt erkundigen.

Faules Obst, Blätter und einjährige Pflanzen eignen sich besonders gut zum Kompostieren. Wer nicht kompostieren will, kann die pflanzlichen Abfälle zu den Werstoffhöfen bringen.

Ausnahmeregelung

Eine Ausnahmegenehmigung ist nach dem jeweiligen Landesabfallrecht für Pflanzenabfälle geregelt. Sie wird häufig nur dann erteilt, wenn die Kompostierung auf dem Grundstück und darüber hinaus die Nutzung der Entsorgungsmöglichkeiten des Landeskreises nicht möglich sind. Häufig ist das Verbrennen dann auch nur an bestimmten Tagen im Frühling (März) und Herbst (Oktober) erlaubt.

Beim Verbrennen beachten

Unmittelbar vor dem Verbrennen müssen die in Stapeln zusammengelegten oder -gekehrten Abfälle umgestapelt werden, damit darin lebende Tiere, wie zum Beispiel Igel, entkommen können. Der Zeitraum ist unbedingt einzuhalten.

Vom Feuer darf für die benachbarten Anwohner keine übermäßige Belästigung durch Rauch oder Geruch ausgehen. Daher ist die Windrichtung zu beachten beziehungsweise das Feuer zu einem späteren Zeitpunkt bei veränderter Windrichtung zu entzünden. Der Feuer sollte zudem nicht unbeaufsichtigt abbrennen. Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstelle erloschen sein. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Keineswegs indes ist es nicht gestattet Bretter, Balken, Teerdachpappe und anderen Abrissmaterialien, Sperrmüll und Reifen unter anderem mit zu verbrennen. Für das Anzünden des Feuers dürfen zudem kein Altöl, Kraftstoff, Farbe und ähnliches verwendet werden. Es dürfen auch keine Flächenbrände vorgenommen werden.

Alternativen

Legen Sie sich einen Häcksler und einen Kompost zu.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.