Nach dem Fleischbeschaugesetz muss das Fleisch von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Pferden amtlich untersucht werden. Nur taugliches Fleisch mit dem runden Stempel kommt in den Handel.
Fleisch von Schweinen, auch Wildschweinen, unterliegt zusätzlich der Trichinenschau.
Trichinen sind Würmer, die man mit bloßem Auge nicht sehen kann. Werden sie mit dem rohen Schweinefleisch gegessen, dringen sie durch die Darmwand in den Körper und kapseln sich in einem Muskel ab. Der Körper will den Eindringling abwehren und reagiert mit Übelkeit, Muskelschmerzen bis hin zu Muskellähmung und Tod. Auf Rückstände (Antibiotika, Hormone, Arzneimittel) wird Fleisch stichprobenartig untersucht.