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Was mache ich mit nicht verwendeten Silvesterraketen?

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Wer nach Silvester noch Raketen und Böller übrig hat, kann diese bis zur nächsten Gelegenheit aufbewahren.

Denn frei verkäufliches Feuerwerk darf für den Eigengebrauch zu Hause aufbewahrt werden. Wichtig ist ein trockener Lagerplatz. Wird Schwarzpulver nämlich feucht, brennt es nicht mehr so ab wie vorgesehen. Raketen könnten deshalb zu früh zu Boden fallen, obwohl sie noch brennen.

Um die Kracher bei einer Geburtstagsfeier oder einem Sommerfest abzufeuern, ist eine besondere Genehmigung notwendig. Diese muss in der Regel vier Wochen vor dem geplanten Termin bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde beantragt werden.

Ohne Erlaubnis drohen Geldbußen von mehreren tausend Euro. Außerdem springt die Haftpflichtversicherung nicht ein, falls es zum Unfall kommt und man keine Genehmigung vorlegen kann. In dem Antrag sollte man Anlass und Ort des geplanten privaten Feuerwerks angeben. Die Chance auf eine Erlaubnis steigt, wenn der Abbrennplatz abseits von Gebäuden und Bäumen liegt. Keine Chance haben Anträge auf Feuerwerk in der Nähe von Krankenhäusern, Alters- oder Kinderheimen.

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