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Wann ist zu Silvester das Knallen erlaubt?

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In Deutschland darf man nur am Silvestertag und am Neujahrstag knallen und so das Jahr begrüßen.

Genauer gesagt: vom 31. Dezember um 00.00 Uhr bis 1. Januar 24.00 Uhr, also maximal 48 Stunden lang. Gemeinde und Städte können jedoch eigene Zeiten festlegen, in denen zu Silvester Knaller und Raketen abgefeuert werden dürfen. In Hamburg ist es etwa nur zwischen 18 Uhr am 31. Dezember und 1 Uhr morgens am 1. Januar erlaubt, in Berlin zwischen 18 Uhr und 7 Uhr am Neujahrsmorgen.

Abgefeuert werden dürfen grundsätzlich nur Feuerwerkskörper der Klasse II und diese auch nur von Volljährigen.

Hier lesen: Die Sicherheitsklassen der Knaller und Raketen

Möchten Sie zu anderen Zeiten Feuerwerkskörper anzünden, dann müssen Sie sich bei den örtlichen Behörden eine Sondergenehmigung einholen. Knaller zünden ohne Genehmigung – das kann ein Bußgeld in bis zu fünfstelliger Höhe nach sich ziehen.

In der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen, Kirchen, Reet- und Fachwerkhäusern ist das Abfeuern von Feuerwerkskörpern grundsätzlich verboten. Wo das „Böllern“ erlaubt ist, sollte grundsätzlich ein Sicherheitsabstand zu Gebäuden, Bäumen und Autos eingehalten werden.

Auch kann es ortsbezogene Verbote geben, wenn an manchen Plätzen die Gefahr, dass Feuer ausbricht, besonders groß ist. Auch kann es darum gehen, besondere Orte zu schützen, wie zum Beispiel in Potsdam das Schloss Sanssouci.

Der Verkauf von Feuerwerk ist nur an den letzten drei Werktagen im Jahr erlaubt, üblicherweise also am 29., 30. und 31. Dezember. Fällt einer dieser Tage auf einen Sonntag, startet der Verkauf bereits am 28. Dezember.

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