Die jungen Alten sind eine wichtige Zielgruppe der Wirtschaft – und das gilt auch für Versicherungen. Denn die über 50-Jährigen verfügen vielfach über genügend finanzielle Mittel zum Abschluss von Versicherungen. Bei weitem nicht immer sind diese jedoch auch sinnvoll.
So werden zum Beispiel immer mehr Unfall-Schutzbriefe verkauft, eine Kombination aus Unfallversicherung mit einem Bündel von Hilfsleistungen. Die Hilfen bestehen meistens aus einem Reinigungs-Service für die eigenen vier Wände, einem Essens-Service oder einem Pflegedienst. Aber schon hier gibt es die ersten Unklarheiten: Während einige Versicherer diese Leistungen bezahlen, organisieren andere nur die Hilfe – die Kosten trägt der Versicherte selbst.
Außer diesen Sofortleistungen ist der Unfallversicherungsschutzbrief für Senioren nichts anderes als eine herkömmliche Unfallversicherung. Und da gibt es das nächste Problem: Die Unfallversicherung zahlt eben nur nach einem Unfall wer nach einer Krankheit Hilfe braucht, steht außen vor. Wer nach einem Treppensturz Hilfe braucht, bekommt diese über den Schutzbrief. Nach einem Schlaganfall aber gibt es kein Geld. Denn ein Unfall ist nach den Versicherungsbedingungen nur ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis und ein daraus resultierender Gesundheitsschaden. Der Umfang der Versicherung sollte also genau geprüft werden. Sinn macht die Versicherung wirklich nur dann, wenn wenigstens typisch altersbedingte Gesundheitsprobleme mit schwerwiegenden Auswirkungen mitversichert sind. Das trifft zum Beispiel auf den Oberschenkelhalsbruch zu, der oft auftritt, aber kein Unfall ist. Zumindest dieser Fall sollte mitversichert sein, weil er oft zu Behinderungen und Beeinträchtigungen im Alltag führt. Ein weiteres Problem: Wer als junger Alter gesundheitlich nicht mehr zu 100 Prozent fit ist, der schleppt Vorerkrankungen mit sich herum. Der Haken: Waren die bei einem Unfall in Mitleidenschaft gezogenen Körperteile oder -funktionen bereits vorher beeinträchtigt, wird das angerechnet und die Leistung des Versicherers reduziert oder sogar ganz ausgeschlossen. Und welcher 50-Jährige hat heute nicht irgendwelche Wehwehchen? Eine Senioren-Police sollte also darauf verzichten, Vorschäden anzurechnen.