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Tipps für Hobby-Skipper: Soviel Sportbootführerschein muss sein

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An einem heißen Sommertag paddelte eine Kindergruppe mit 17 Kanus zwischen der Insel Rügen und dem Festland. Zwei Erwachsene in einem Motorboot begleiteten die Tour. Die Stimmung war ausgelassen – bis das Wetter umschlug. Binnen weniger Minuten waren die 33 Kinder und ihre Begleiter gefangen in der stürmischen See mit Gewitterböen. Die Truppe wurde auseinander gerissen, sie verlor sich aus den Augen, zwei Boote sanken. Die Wasserschutzpolizei und Seenotretter konnten mit Unterstützung eines Polizeihubschraubers alle sicher an Land bringen. Es war eine Rettung in aller­letzter Minute.

Kanuten, Surfer und Jetski-Fahrer, alle so genannten Kleinstfahrzeuge, brauchen sehr oft Hilfe, berichtet die Wasserschutzpolizei Mecklenburg-Vorpommern. Viele Wassersportler unterschätzten vor allem die Witterung. Jahr für Jahr registrieren die Beamten eine höhere Zahl von Wassersportunfällen in MV, vor allem im Bereich der Sportboote. Da Mieter von Sportbooten für einige Wasserstraßen nur einen Charterschein benötigen, ist die Wasserschutzpolizei in doppelter Alarmbereitschaft. Dazu kommt, dass es allein durch die Lockerung der Führerscheinregelung vermutlich noch enger wird auf den Wasserstraßen im Norden.

Frei für Hobby-Skipper ohne regulären Führerschein seien ausschließlich relativ gefahrlose Reviere wie die Müritz-Elde- oder die Stör-Wasserstraße. Der Charterschein, der nach einer Einweisung vom Vermieter ausgegeben wird, gelte auch nur für Fahrzeuge bis zu 13 Meter Länge, einer Höchstgeschwindigkeit von zwölf Kilometern pro Stunde und maximal zehn Personen an Bord.

Der Staat unterteilt die Wasserflächen in Deutschland in zwei Bereiche. Der eine ist der Binnenbereich. Das sind alle Flüsse, Kanäle und Seen, die öffentlich zugänglich sind, also zum Beispiel Elbe, Mittellandkanal und Möhnestausee. Der andere Bereich umfasst den Seebereich. Das schließt die Küste – generell die Drei-Meilen-Zone und die Fahrwasser in der 12-Meilen-Zone – sowie die Unterelbe, die Unterweser, den Nord-Ostsee-Kanal und die Emsmündung ein. Einige wenige Gebiete gelten als überlappend, etwa Teile des Hamburger Hafens, die sowohl Binnen- wie Seewasserstraßen sind.

Wer sich im Binnenbereich mit einem Sportboot (maximale Länge 15 Meter) auf das Wasser begibt und einen Motor mit sich führt, der mehr als 3,68 kW (5 PS) Leistung an der Schraube hat, benötigt zwingend den »Sportbootführerschein Binnen (SBF Binnen)«. Der SBF Binnen ist eine amtliche Erlaubnis zum Führen eines Sportbootes auf einer Binnenwasserstraße. Reine Segelboote, Paddel- oder Ruderboote sowie motorgetriebene Boote mit Maschinen unterhalb der genannten Leistungsgrenzen sind führerscheinfrei (doch Achtung: Nicht jeder darf überall hin. Segeln auf Kanälen ist verboten!).

Leider gibt es eine Reihe von Ausnahmen. Wer in Berlin aufs Wasser will, braucht einen Führerschein, sobald er drei Quadratmeter Segelfläche erreicht – unabhängig davon, ob ein Motor vorhanden ist oder nicht. Die Sachsen setzen die Grenze bei sechs Quadratmetern an. Wer auf den Bodensee will und ein Segel von zwölf Quadratmetern hat, braucht sogar das »Bodenseeschifferpatent D«. Will man dort mit einem Motor ab 4,4 kW (6 PS) Leistung unterwegs sein, ist das »Bodenseeschifferpatent A« erforderlich (und logischerweise A und D, wenn man mit einer entsprechend motorisierten Segelyacht unterwegs ist). Da die Orte an der deutschen Bodenseeseite die Urlauber mit dem SBF Binnen nicht verschrecken wollen, kann man die Patente beim Schifffahrtsamt des Bodenseekreises als »Ferienpatent« einfach kaufen. Ein Schelm, wer Schlechtes dabei denkt.

Der Nord-Ostsee-Kanal gehört, obwohl er Schleswig-Holstein durchquert, in den Geltungsbereich der Seewasserstraßen-Ordnung. Ein SBF Binnen reicht hier also nicht aus.

Für Wasserflächen im Privatbesitz gelten die vom Eigentümer (zum Beispiel Gemeinden) festgelegten Regeln. Bestimmte touristische Gebiete, wie die Mecklenburgische Seenplatte, sind für Hausboote von der Pflicht des SBF Binnen ausgenommen. Hier genügt eine Einweisung durch den Vercharterer.

Wer einen SBF Binnen erwerben will, muss mindestens 16 Jahre alt und physisch geeignet sein (Sehtest) sowie ein sauberes polizeiliches Führungszeugnis haben. Eine Pflicht zur Ausbildung gibt es nicht, man muss nur die Prüfung in Theorie und Praxis bestehen.

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