Anbieter, die gelegentlich im Internet Sachen versteigern, sind Privatverkäufer und damit steuerfrei. Die Grenze zum Gewerbe ist laut Bundesfinanzhof aber überschritten, wenn Gegenstände in erheblichem Umfang verkauft werden.
Ab etwa 40 Verkäufen in wenigen Monaten kann es kritisch werden, warnt die Stiftung Warentest. Auch wer Ware ankauft, um sie auf Ebay oder anderen Plattformen weiterzuverkaufen, handelt gewerblich und muss Steuern zahlen. Das gilt schon ab einem kleinen Umfang.
Neben der Einkommensteuer können auch Umsatz- und Gewerbesteuer anfallen. Wenn das gesamte Einkommen über dem Jahresgrundfreibetrag liegt, muss jeder weitere durch Online-Handel verdiente Euro versteuert werden. Der Grundfreibetrag für 2014 liegt bei 8354 Euro, 2015 und 2016 soll er nach Plänen der Bundesregierung steigen. Umsatzsteuer fällt dann an, wenn die Umsätze im zurückliegenden Jahr 17.500 Euro überstiegen haben und im laufenden Jahr voraussichtlich über 50.000 Euro liegen. Gewerbesteuer wird fällig, wenn die Gewinne jährlich mehr als 24.500 Euro betragen. Übrigens: Arbeitnehmer, die regelmäßig auf Handelsplattformen etwas dazu verdienen und als gewerblich gelten, dürfen derzeit bis zu 410 Euro Gewinn pro Jahr steuerfrei behalten.
Für Schmuck, Münzen und Antiquitäten gelten Sonderregeln. Bei diesen Wertgegenständen handelt es sich um sogenannte Spekulationsgüter. Das heißt, sie versprechen einen schnellen, kurzfristigen Gewinn. Hat ein Verkäufer sie vor weniger als einem Jahr erst selbst gekauft, muss er den Gewinn ab einer Grenze von 600 Euro versteuern.
Auch die Steuerbehörden sind im Internet unterwegs. Mit einem Spezialprogramm namens Xpider sucht das Bundeszentralamt für Steuern nach Online-Händlern. Das ist eine Art Suchmaschine, in deren Visier vor allem Händler geraten, die über eine längere Zeit viel Ware oder größere Posten Neuware anbieten. Online-Händler sind verpflichtet, dem Finanzamt neben Namen, Anschrift und Bankverbindung eines fraglichen Händlers auch eine Auflistung aller Verkäufe zu geben, die dieser getätigt hat.
Die Stiftung Warentest empfiehlt Online-Händlern, alle Verkaufsbelege gut aufzubewahren. Sollte das Finanzamt die Verkäufe als gewerblich einstufen, schätzt es bei fehlenden Belegen Umsätze und Gewinne. Dies könne für Verbraucher unter Umständen „erheblich teurer“ werden, warnt die Stiftung Warentest.