Pflegehilfsmittel, zum Beispiel ein spezielles Bett, können Sie prinzipiell direkt bei der Pflegekasse beantragen.
Das geht formlos, aber schriftlich ist besser. Sie erhalten dann eine Bestätigung über die Notwendigkeit, und damit gehen Sie zu einem zugelassenen Leistungserbringer (z. B. ins Sanitätshaus).
Bis zu 40 Euro monatlich werden für Verbrauchsmittel übernommen. Bei größeren Hilfsmitteln wie Pflegebett oder Pflegerollstuhl benötigen Sie eine Verordnung vom Arzt. Kosten: zehn Prozent oder maximal 25 Euro.
Für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen holen Sie einen Kostenvoranschlag ein, den Sie zusammen mit dem Antrag einreichen. Der Zuschuss muss bewilligt sein, bevor die Baumaßnahmen beginnen.