Rosiges Fleisch und glänzendes Obst im Supermarkt wirken appetitanregend. Doch der Schein kann trügen. In vielen Geschäften werden die Kunden mit Rotlichtlampen quasi hinters Licht geführt.
Verbraucherschützer kritisieren, dass künstliche Beleuchtung über die wahre Qualität der vermeintlich frischen Produkte hinwegtäusche.Die in sonniges Licht getauchte Obst- und Gemüseabteilung verspricht fruchtig-frische Ware. Selbst ein blasses, wässriges Schnitzel sieht unter Rotlicht nach 1-A Qualität aus. Zwar bestimmt die DIN-Norm10504, dass die künstliche Beleuchtung in der Theke den Kunden nicht täuschen darf. Der Umgang mit dieser Norm sei aber in der Vergangenheit eher lasch gewesen. Jetzt soll diese Norm sogar gänzlich abgeschafft werden, kritisiert die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.Gräulicher Braten mit matter Farbe oder fahles Hackfleisch sind normalerweise ein Erkennungsmerkmal dafür, dass die Ware nicht mehr frisch ist. Wird altes Fleisch mit verlängertem Haltbarkeitsdatum in neue Folie verpackt, kann der Verbraucher unter Rotlichtbestrahlung den Alterungsprozess kaum erkennen.Wird die Norm abgeschafft, befürchten die Verbraucherschützer, dass Kunden Frische und Qualität von Lebensmitteln ohne Tageslicht immer schwieriger erkennen können. Die Verbraucherzentralen kündigten an, sich für den Erhalt der Norm einzusetzen.