Ein kleines privates Feuerwerk im heimischen Garten ist ein Highlight – aber es will gut geplant sein. Ohne Genehmigung darf außerhalb von Silvester keine Rakete gezündet werden.
In Deutschland gilt ein grundsätzliches Verkaufs- und Abbrennverbot pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 außerhalb des Jahreswechsels. Das bedeutet: Normales Silvesterfeuerwerk darf nur in einem engen Zeitfenster erworben und gezündet werden – konkret vom 29. bis 31. Dezember. Gezündet werden darf in der Regel nur an Silvester und Neujahr.
Ausnahmen von dieser Regel gibt es nur mit einer Sondergenehmigung. Wer etwa zu einer Hochzeit, einem Jubiläum oder einem runden Geburtstag ein Feuerwerk abfeuern möchte, muss dies bei der örtlichen Ordnungsbehörde beantragen. Die Hürden dafür sind hoch, insbesondere in dicht besiedelten Gebieten.
Was kostet eine Genehmigung?
Die Kosten für eine Feuerwerksgenehmigung variieren je nach Bundesland und Kommune. In vielen Fällen liegen sie zwischen 50 und 150 Euro. Hinzu kommen eventuell Gebühren für Sicherheitsauflagen, Anfahrt von Feuerwehr oder Polizei, sowie der Preis für das Feuerwerk selbst – schnell summieren sich die Gesamtkosten auf mehrere hundert Euro.
Genehmigt wird ein privates Feuerwerk in der Regel nur, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Es wird außerhalb des Jahreswechsels durchgeführt.
- Der Antragsteller ist volljährig.
- Der Veranstaltungsort ist geeignet (ausreichender Abstand zu Gebäuden, Wäldern, Straßen).
- Der Lärmschutz ist gewährleistet.
- Es gibt keine akute Waldbrandgefahr.
Wer das Feuerwerk von einem Fachbetrieb durchführen lässt, kann sich unter Umständen auf dessen Erlaubnis berufen – das Unternehmen kümmert sich dann um die behördlichen Formalitäten.
Wo ist Feuerwerk verboten?
Auch rund um den Jahreswechsel gibt es zunehmend Einschränkungen. In vielen Städten sind bestimmte Zonen zu Böller- und Raketenverbotszonen erklärt worden – häufig betrifft das historische Altstädte, Krankenhausumfelder, Tierheime oder dicht bebaute Bereiche.
In Mietwohnungen kann auch die Hausordnung ein Mitspracherecht haben: Ist das Abbrennen auf dem Balkon oder im Innenhof ausdrücklich verboten, kann der Vermieter einschreiten. Verstöße gegen geltende Regeln können mit Bußgeldern von mehreren hundert Euro geahndet werden.
Gibt es Alternativen zum klassischen Feuerwerk?
Wer auf Lärm, Rauch und Feinstaub verzichten möchte, kann zu sogenannten „stillen“ Alternativen greifen. Lichtinstallationen, Lasershows oder auch leise Fontänen mit Lichteffekt liegen im Trend. Auch LED-Feuerwerk oder Drohnenshows kommen immer häufiger zum Einsatz – vor allem bei öffentlichen Veranstaltungen.
Zudem sind viele Kommunen dazu übergegangen, professionelle zentrale Feuerwerke zu veranstalten, bei denen die Sicherheitsbedingungen besser kontrollierbar sind. Das schont Umwelt, Tiere – und die Nerven vieler Anwohner.