Wer einen Angehörigen betreut und dazu mehrere Stunden am Tag aufbringt, kann in der Regel Pflegegeld beantragen.
Das Pflegegeld beantragen Sie bei der für die betreffende Person zuständigen Krankenkasse. Sie benötigen einen formlosen Antrag sowie eine Bestätigung Ihres Hausarztes über die bestehende Pflegebedürftigkeit. Hierbei kann gleichzeitig eine Haushaltshilfe für die täglichen Hausarbeiten beantragt werden sowie ein stundenweiser Betreuungsdienst. Diese Beträge werden dann allerdings bei der Auszahlung angerechnet.
Das Pflegeversicherungsgesetz gilt derer, die durch „körperliche, geistige oder seelische Erkrankung oder Behinderung“ am Tag mindestens 90 Minuten der Hilfe anderer bedürfen. Zudem kann man nur für mindestens sechs Monate Pflegegeld beantragen. Eine kurzzeitige, finanzielle Hilfe ist damit ausgeschlossen.
Pflegegeld ist steuerfrei und muss in der Einkommenssteuererklärung nicht als Einnahme angegeben werden. Wenn Sie das Pflegegeld selbst verwenden, schließt das aber den bei der Pflegestufe 3 gewährten Pflege-Pauschbetrag aus.