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Pflanzenschutzmittel sachgerecht lagern und entsorgen

Bewahren Sie Pflanzenschutzmittel unbedingt in der Originalverpackung mit Gebrauchsanleitung auf.

Die Mittel werden am besten in einem abschließbaren Schrank in einem trockenen, kühlen, frostsicheren Raum gelagert. Auf keinen Fall dürfen sie gemeinsam mit Lebens- oder Futtermitteln, giftigen oder brennbaren Stoffen aufbewahrt werden.

Überlagerte oder nicht mehr zugelassene Pflanzenschutzmittel dürfen nicht über den Hausmüll oder etwa in den Ausguss entsorgt werden. Alte Packungen mit Pflanzenschutzmittelresten können bei kommunalen Schadstoffsammelstellen abgegeben werden.

Füllen Sie Reste nie in andere Behältnisse – etwa Trinkflaschen oder Kosmetikdosen – um, damit es nicht zu Verwechslungen mit dem ursprünglichen Inhalt kommt!

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