Eine Unfallversicherung leistet bei Behinderung oder Vollinvalidität infolge eines Unfalls, in denen der gesetzliche Unfallschutz nicht greift.
Wenig Schutz für viel Geld – so lautet oft das Urteil von Verbraucherschützern, wenn es um die private Unfallversicherung geht. Sinnvoller Schutz für wenig Prämie – so lautet das Argument der Versicherungsvertreter dagegen. Wie so oft liegt die Wahrheit dazwischen.
Die private Unfallversicherung ist nicht von vornherein unsinnig und überflüssig. Noch immer passieren die meisten Unfälle in der Freizeit, und die gesetzliche Absicherung greift dann nicht. So kann das Risiko des sozialen Absturzes infolge eines Unglücks durch eine Unfallpolice abgesichert werden.
Aber trotzdem muss die Unfallversicherung bei Unglücken in der Freizeit nicht die ideale Police sein. So ist beispielsweise der Schutz einer Berufsunfähigkeitsversicherung viel umfassender. Außerdem geht nur jede zehnte Berufsunfähigkeit auf einen Unfall zurück. In den anderen Fällen sind Krankheiten die Ursache. In diesen Fällen greift die Unfallversicherung nicht, sondern nur die Berufsunfähigkeitspolice.
Invalidität
Doch nicht jeder Versicherte kann sich diese relativ teure Versicherung leisten. Noch häufiger werden Antragsteller wegen Vorerkrankungen oder eines hohen Berufsrisikos von den Gesellschaften abgelehnt. Eine Unfallversicherung kann da zumindest in einigen Fällen eine Hilfe sein. Sie zahlt, wenn nach einem Unfall ein dauerhafter körperlicher Schaden, die so genannte Invalidität, eintritt.
Die Höhe der Zahlung hängt maßgeblich davon ab, wie der Grad der Invalidität festgelegt wird. Dieser richtet sich nach der so genannten Gliedertaxe. Beispiel: Der Verlust eines Auges bedeutet in der Regel eine Invalidität von 50 Prozent, der Verlust eines Zeigefingers eine Invalidität von zehn Prozent.
Kinder absichern
Auch für Kinder ist ein privater Schutz gegen die Eventualitäten des täglichen Lebens sinnvoll. Für die Folgen von Unfällen sind Kinder durch die gesetzlichen Leistungen häufig unzureichend abgesichert. So zahlt die gesetzliche Unfallversicherung nur bei Unfällen in der Schule, in der Kindertagesstätte oder im Ferienlager. Für Unfälle in der Freizeit aber gibt es keine Leistungen. Helfen kann hier tatsächlich eine Unfallpolice für Kinder. Doch das Hauptrisiko sind wie bei den Erwachsenen Krankheiten: Nicht einmal ein Prozent der Schwerbehinderungen bei jungen Menschen sind Unfallfolgen. Vor den finanziellen Folgen einer krankheitsbedingten Behinderung schützen Kinder-Invaliditätsversicherungen. Sie zahlen im Falle eines Falles eine Entschädigung, eine monatliche Rente oder beides.
Leistungen, die überflüssig sind
Wer eine Unfall-Police abschließt, sollte bedenken: Grundsätzlich ist es die Aufgabe der Unfallversicherung, das Risiko einer Invalidität abzudecken. Dennoch bieten viele Gesellschaften daneben andere Leistungen an, die zum Teil schlichtweg überflüssig sind. Das trifft zum Beispiel für die Tagegeldversicherung zu. Diesen Schutz bietet in der Regel eigentlich die normale Krankenversicherung im Heilungsprozess. Auch andere Leistungen wie Genesungsgeld oder Krankenhaustagegeld lassen sich auf anderem Wege viel günstiger und besser versichern.