Dass jemand durch Unfall oder Krankheit nicht mehr arbeiten kann, ist wahrscheinlicher als sein Tod. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung bewahrt vor einem finanziellen Absturz.
Sie kann auch als Kombivertrag Teil einer Lebens- oder Rentenversicherung sein. Die Versicherung sollte eintreten, wenn Sie Ihren Beruf für voraussichtlich sechs Monate nicht mehr ausüben können. Wenn die Höhe der Rente 75 Prozent Ihres geschätzten Nettoeinkommens mit 45 Jahren beträgt, gilt das als solider Schutz.
Vorerkrankungen sind häufig ein Grund für Versicherer, einzelne Krankheiten auszuschließen. Zuschläge zu verlangen oder den Kunden schlimmstenfalls abzuweisen. Hier hilft nur zu verhandeln! Manchmal stellt ein ärztlicher Bericht klar, dass eine frühere Erkrankung abgeklungen ist.
Es hat sich mittlerweile herumgesprochen: Arbeitnehmer unter 40 Jahre bekommen vom Staat allenfalls noch eine kleine Hungerrente, wenn sie berufsunfähig werden und nicht mehr arbeiten können. Grund genug also, sich um privaten Schutz zu kümmern.
Bis Kunden wirklich den wichtigen Vertrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung in der Tasche haben, vergeht allerdings oft einiges an Zeit. Denn die Antragsunterlagen sind umfangreich und für Laien oftmals nur schwer verständlich. Wichtig auf jeden Fall: Bei der Krankheitsvorgeschichte sollten die Antworten im Antrag lückenlos und genau sein. Die Versicherer fragen nach Vorerkrankungen und chronischen Beschwerden der Vergangenheit aus gutem Grund: Je anfälliger die Kunden in der Vergangenheit waren, umso eher werden sie als Risikokunden abgelehnt oder müssen Prämienaufschläge zahlen. Dann kann der Versicherungsschutz schnell unbezahlbar werden, denn die Versicherer teilen ihre Kunden in verschiedene Berufs- und Risikogruppen ein. Dabei sind das Alter und der Beruf neben der Krankheitsvorgeschichte entscheidend.
Wer bei verschiedenen Gesellschaften Anträge stellt und immer wieder abgelehnt wird, steht vor einem Dilemma: Die Ablehnungen müssen nämlich in jedem neuen Antrag wieder erwähnt werden. Dadurch erfahren die Gesellschaften, dass der Kunde bei einem Mitbewerber bereits durchgefallen ist die Chance auf einen Vertrag werden damit immer geringer. Umgehen können Interessierte das Problem dadurch, dass sie einen Makler damit beauftragen, eine Police zu vermitteln. Der Makler kann dann ohne Namensnennung des Kunden Angebote einholen und der Kunde muss sich nicht zu erkennen geben, bis er sich für einen Vertrag entschieden hat.Wer endlich einen Vertrag hat, bangt oft, ob die Versicherung im Ernstfall wirklich zahlt. Denn ganz ohne Mühe, Streit und endlosen Papierkram geht das häufig nicht. Dahinter steckt oft ein aufwändiges Procedere, bis alle Beteiligten vom Arzt über den Gutachter bis zum Versicherten selbst zu Wort gekommen sind. Außerdem gilt für die Betroffenen: Mitmachen ist alles. Denn je besser die Informationen durch vollständige Unterlagen sind, desto schneller kann der Versicherer entscheiden.
In der Regel schicken die Versicherungsunternehmen ihren Kunden nach der Meldung einer möglichen Berufsunfähigkeit eine Liste über Unterlagen, die einzureichen sind. Am besten wird telefonisch nachgefragt, wenn etwas in einem Schreiben der Versicherung oder in einem Antragsformular nicht verstanden wird das spart Zeit und Missverständnisse.
Nichts verschweigen
Wer im Antragsformular für eine Berufsunfähigkeitsversicherung Angststörungen und neurotische Depression verschweigt, wegen derer er in psychotherapeutischer Behandlung war, setzt seine vereinbarte Rente aufs Spiel. Er muss damit rechnen, dass die Versicherung den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechtet und keine Leistungen ausbezahlt. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken hervor.