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Hund chippen lassen – So geht´s

Foto: iww

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Nach der Freude kommt der Schreck: Wird ein entlaufener Hund glücklich wieder zu seinen Besitzern gebracht, flattert diesen nicht selten eine Rechnung der Behörden ins Haus. Mehrere hundert Euro Kosten können entstehen durch Einfangen, Abholung, Tierarzt und Unterbringung. Wohl dem, der schnell als Halter identifiziert werden kann. Dabei hilft eine Registrierung.

Der Tierarzt implantiert einen reiskorngroßen Chip mit einer Kanüle unter die Haut. Die Injektion ist für den Liebling in den allermeisten Fällen schmerzfrei und wird ohne Narkose durchgeführt. Dieser Chip enthält eine Identifikationsnummer, Name und Anschrift des Halters sowie weitere Daten zum Hund. Die Chip-Nummer teilt der Halter einer Registrierungsfirma mit. Tierheime, Veterinärmediziner und Behörden haben spezielle Lesegeräte, um den Chip auslesen zu können.

Das „Chippen“ kostet beim Tierarzt zwischen 30 und 70 Euro (Chip plus Injektion). Chips können auch z.B. im Internet gekauft werden. Dann liegen die Tierarzt-Kosten bei ca. 20 Euro.

Der Vorteil: Ein entlaufener Hund kann über den Chip schnell seinem Besitzer zugeordnet und zurückgebracht werden. Dazu wendet sich der Tierhalter an das örtliche Ordnungsamt oder Fundbüro. Jedoch: Da es mehrere Anbieter von Tierregistrierungen gibt, ist nicht gewährleistet, dass jeder Chip zu jeder Zeit und überall ausgelesen werden kann.

In Niedersachsen, Thüringen, Berlin und Hamburg besteht eine allgemeine Hundechip-Pflicht. Bei der Anmeldung seines Hundes muss der Tierhalter die Chipnummer, den Personalausweis, den Kaufvertrag und wenn vorhanden den Impfausweis und die Züchterbescheinigung vorlegen.

Beim Halterwechsel müssen die Daten auf dem Chip aktualisiert werden.

Aufgegriffene Tiere werden nur für einen bestimmten Zeitraum von den kommunalen Behörden in Obhut genommen. Das Bürgerliche Gesetzbuch gibt zwar für „Fundstücke“ eine Aufbewahrungspflicht von sechs Monaten vor, doch viele Kommunen legen eigene Zeiträume fest, teilweise nur vier Wochen. Danach gehen die Tiere in den Besitz von Vertragspartnern über, zumeist sind dies Tierheime oder private Tierpflege-Einrichtungen und Auffangstationen.

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