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Hausratversicherung – Wissenswertes

Bei ausreichender Versicherungssumme wird bei der Hausratversicherung alles neuwertig ersetzt.

Hier gilt das Prinzip Neuwert: Die Versicherung trägt die Kosten für die Wiederbeschaffung von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand.

Die Kaufpreise/Versicherungswerte aller Gegenstände des Hausrats addiert ergeben die Versicherungssumme. Bis zu dieser wird bei Totalverlust maximal entschädigt. Bei Unterversicherung gibt es nur anteilig Schadenersatz.

Wenn es möglich ist, werden beschädigte Gegenstände repariert. Der entstehende Wertverlust wird ausgeglichen bis maximal zum Versicherungswert. Ausgeglichen wird eine Wertminderung auch dann, wenn die Weitere Nutzung einer Sache ohne Reparatur zumutbar ist.

Bei Diebstahl

Taucht Diebesgut nach einem Einbruch wieder auf und hat die Versicherung bereits entschädigt, können Versicherungsnehmer binnen zwar Wochen wählen, ob sie das Geld oder die gestohlene Sache behalten.

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