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Hab und Gut versichern: Wenn der Blitz einschlägt

Im Sommer geht´s richtig zur Sache: Fünfmal öfter als sonst schlägt der Blitz ein – mit oft verheerenden Schäden.

Trifft der Blitzschlag Schornstein, Mauern oder brennt das Haus ab, ist der Besitzer über die Wohngebäudeversicherung geschützt.

Sind Einrichtigungsgegenstände betroffen, zahlt die Hausratversicherung. Gelangen aber über ein Kabel Überspannungen ins Haus und zerstören z.B. den Fernseher, gibt es nur Geld, wenn dies gesondert im Vertrag gesondert vereinbart wurde.

Nach dem Einschlag Schäden fotografieren, Beschädigtes möglichst aufbewahren und umgehend die Versicherung informieren.

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