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Gericht erlaubt Split-Klimaanlage auf dem Balkon

Wohnungseigentümer haben ein Anrecht darauf, ein Klimagerät auf ihrem Balkon einbauen zu lassen. Eine Hausgemeinschaft muss dies grundsätzlich gestatten, entschied der Bundesgerichtshof (BGH).

Bisher galt: Will der Eigentümer eine Klimaanlage fest einbauen lassen, braucht er die Zustimmung aller Miteigentümer, sofern die Anlage das äußere Erscheinungsbild verändert oder gemeinschaftliches Eigentum betrifft.

Dazu lag ein Urteil des Amtsgerichts München (Az.: 485 C 175101/18 WEG) vor: Eigentümer hatten auf ihrer Terrasse eine Klimaanlage samt Verkleidung und Leitungen angebracht, ohne die Gemeinschaft zu informieren. Die Miteigentümer verweigerten nachträglich die Genehmigung – wegen optischer Beeinträchtigung, Beschädigung der Fassade und Lärmbelästigung. Die Richter gaben ihnen recht, die Anlage musste entfernt und die ursprüngliche Bausubstanz wiederhergestellt werden.

Zu viel Lärm?

Anders urteilte nun der Bundesgerichtshof: In dem Verfahren waren Wohnungseigentümer aus Berlin vor Gericht gezogen, die auf ihrem Balkon ein Klima-Splitgerät einbauen wollten. Ihr Antrag fand auf der Eigentümerversammlung keine Mehrheit. Sie gingen vpr Gericht.

Die Wohnungseigentümergemeinschaft hatte geltend gemacht, benachbarte Wohnungen könnten wegen des Lärms der Anlage an Wert verlieren. Solche auftretenden Geräusche seien in der Regel aber kein Grund, den Einbau nicht zu gestatten, so der BGH.

Verbindung nach außen

Klima-Splitgeräte bestehen aus 2 Teilen: In einer Inneneinheit wird die Raumluft abgekühlt, über eine Außeneinheit wird die Wärme abgegeben. Die Außeneinheit wird dabei fest an der Außenwand des Gebäudes montiert, die Wand muss dafür durchbohrt werden. Damit handelt es sich formal um eine bauliche Veränderung um Gemeinschaftseigentum.

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In Deutschland haben rund 17 Prozent der Menschen eine Klimaanlage zu Hause (YouGov-Umfrage), 20 Prozent planen eine Anschaffung. Der Absatz von Raumklimageräten – meist sind es Split-Klimaanlagen – stieg nach Angaben des Fachverbands Gebäude-Klima zwischen den Jahren 2023 und 2025 von rund 260.000 auf 320.000 Stück an.

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