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Falsche Warenlieferungen an Nachbarn – So teuer wird eine Rache-Aktion

Wer seinen Nachbarn mit unbestellten Warenlieferungen terrorisiert, kann wegen fahrlässiger Körperverletzung und Betruges verurteilt werden.

Die Verfassungsbeschwerde eines solchermaßen Verurteilten hatte keinen Erfolg. Weil sich ein Mann von seinem Nachbarn belästigt fühlte, hatte er bei 35 Firmen unter dem Namen des Nachbarn Waren und Dienstleistungen an dessen Adresse bestellt. Der Nachbar bekam Lieferungen unter anderem von Apotheken, Pizzadiensten und Getränkemärkten. Mehrmals sollte Heizöl geliefert werden, eine Lkw-Ladung Kies wurde angeliefert.Für den Nachbarn hatte dieser Stress gesundheitliche Folgen. Er musste sich wegen Unruhezuständen, Nervosität und Schlafstörungen über mehrere Monate mit Psychopharmaka ärztlich behandeln lassen. Das Landgericht verurteilte daraufhin den Urheber der Warenlieferungen wegen fahrlässiger Körperverletzung und Betruges zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen. Damit ist er vorbestraft. Seine Rechtsmittel blieben erfolglos. Auch aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts ist das Strafurteil „nicht zu beanstanden“. Aktenzeichen: 2 BvR 1603/06

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