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Einer Pensionskasse beitreten – Entscheidungshilfe

Pensionskassen gehören zu den Stützen der betrieblichen Altersvorsorge. Angeboten wird diese Vorsorgeform von den Arbeitgebern.

Wenn diese ein solches Pensionskassen-Modell für die Arbeitnehmer vorsehen, haben die Angestellten keinen Anspruch auf eine andere Form der Altersvorsorge. In der Regel werden Pensionskassen anders als die gesetzliche Rentenversicherung kapitalgedeckt aufgebaut. Die aktuelle Generation der Beitragszahler zahlt also nicht die Renten der aktuellen Rentner, sondern jeder baut mit seinen Einzahlungen einen eigenen Kapitalstock auf.

Die Höhe der Steuervorteile für diese betriebliche Rentenversicherung hängt von der Finanzierung der Beiträge ab. Ist die Pensionskasse eine echte Betriebsrente, die der Arbeitgeber voll finanziert, bekommt der Arbeitnehmer  diesen Bonus steuer- und sozialversicherungsfrei. In diesem Fall muss die spätere Rente voll versteuert werden. Bei alten Verträgen, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, gibt es die Möglichkeit einer Pauschalversteuerung. Die Beiträge zur Pensionskasse können dann bis zu einem Betrag von 1752 Euro im Jahr pauschal mit 20 Prozent versteuert werden.

Bringt der Arbeitnehmer die Beiträge im Wege der Gehaltsumwandlung aus dem unversteuerten Bruttoeinkommen auf, bleiben sie bis zu vier Prozent der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei. Ebenfalls möglich ist es, die Beiträge zur Pensionskasse aus dem Nettoeinkommen aufzubringen: In diesem Falle besteht Anspruch auf die Förderung nach den Riester-Kriterien.

Ob die Pensionskasse eine gute Wahl ist oder nicht, hängt vor allem von der garantierten Rente ab. Nach einer Untersuchung der Stiftung Warentest waren diese Garantien bei den Versicherungsvereinen sehr viel höher als bei den Aktiengesellschaften.

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