Im Keller steht der alte Toaster und daneben eine Pappschachtel mit sechs kaputten Handys. Aus dem alten Elektro-Zeug lassen sich zumeist noch wertvolle Rohstoffe zurückgewinnen. Also: Wohin damit?
Elektroschrott darf nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden, weil etliche Geräte gesundheitsgefährdende oder umweltschädliche Stoffe enthalten. Alte Elektrogeräte werden deshalb beim kommunalen Wertstoffhof oder im örtlichen Schadstoffmobil abgegeben.
Mancherorts gibt es sogar öffentliche Sammelcontainer für kleinere Elektronikgeräte. Auch Betreiber von Elektroschrott-Recyclinganlagen beteiligen sich zum Teil an der Rücknahme.
Die Entsorgung und das Recycling von Elektrogeräten regelt in Deutschland das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG).
Rücknahmepflicht des Handels
Elektronikmärkte mit einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mehr als 400 Quadratmetern (z.B. Media Markt, Saturn, Expert, Euronics, aber auch kleinere Elektronikfachhändler) sind verpflichtet, alte Elektrogeräte kostenlos zurückzunehmen – egal, wo diese gekauft wurden. Dies gilt auch für größere Supermärkte ab 800 Quadratmetern, die mehrmals im Jahr Elektronikgeräte verkaufen. Dazu zählen die meisten Lebensmittelmärkte wie Lidl, Aldi, Edeka, Rewe. Kleinere Geräte (bis 25 cm Kantenlänge, z.B. Toaster, Handys) müssen Händler immer zurücknehmen, auch ohne Neukauf eines Geräts. Größere Geräte können beim Kauf eines vergleichbaren Neugeräts zurückgegeben werden.
Eine Liste mit elektronischen Geräten bis 25 cm Kantenlänge finden Sie am Ende dieses Artikels
Grundsätzlich gilt die Rücknahmeregelung auch für Online-Händler, sofern sie eine eine Gesamtfläche für Lager und Versand haben von mindestens 400 Quadratmetern. Bei Amazon und Otto kann man sicher davon ausgehen, bei kleinen Onlineshops ist dies oft unklar. Wie Sie ausrangierte Elektrogeräte an einen Online-Händler zurückschicken, darf der Händler selbst bestimmen. Informieren Sie sich bitte hierzu auf dessen Website.
Pflichten der Hersteller
Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten sind verpflichtet, ihre Produkte zu registrieren und am sogenannten EAR-System (Stiftung Elektro-Altgeräte Register) teilzunehmen. Sie müssen sicherstellen, dass ihre Geräte ordnungsgemäß recycelt und entsorgt werden.
Elektrogeräte müssen das Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne tragen. Dies weist darauf hin, dass das Gerät nicht im Restmüll entsorgt werden darf.
Pflichten der Verbraucher
Bei einer illegalen Entsorgung drohen Verbrauchern empfindliche Bußgelder. Bei kleineren Verstößen, wie dem Einwerfen eines einzelnen Geräts in den Hausmüll, kann das Bußgeld in vielen Fällen zwischen 100 und 500 Euro liegen. Größere oder wiederholte Verstöße können zu deutlich höheren Strafen führen, die theoretisch sogar bis zu 50.000 Euro betragen können, wenn die unsachgemäße Entsorgung erhebliche Umweltauswirkungen hat.
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In Elektrogeräten stecken oft wertvolle Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym, die wiederverwertet werden können.
Elektrogeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 Zentimetern
Zur bedingungslosen Rücknahme dieser Geräte ist der Handel verpflichtet.
- Smartphones und Handys
- Tablets und E-Reader
- Kleine Laptops und Notebooks
- Digitalkameras
- Fernbedienungen
- Kopfhörer und Headsets
- Elektrische Zahnbürsten
- Kleine Haartrockner (Föhne)
- Rasierer
- Elektronische Wecker
- Taschenlampen
- Bluetooth-Lautsprecher
- Kleingeräte wie Powerbanks
- Smartwatches und Fitness-Tracker
- Kleine Küchengeräte (z.B. Mixer oder Wasserkocher)
- PC-Mäuse und Tastaturen
- Netzteile und Ladegeräte