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Basiswissen: Risikolebensversicherung – für Familien sinnvoll

Die vereinbarte Versicherungssumme wird bei einer Risikolebensversicherung nur im Versicherungsfall, also bei Tod des Versicherten, ausgezahlt.

Erlebt der Versicherte das festgelegte Ablaufdatum, dann erlischt der Versicherungsschutz. Die gezahlten Beiträge sind verloren.

Eine Risikolebensversicherung eignet sich daher nicht zur Altersvorsorge, sondern dient ausschließlich zur Absicherung der Angehörigen. Zu empfehlen ist sie z.B. für jüngere Familienversorger mit höheren Zahlungsverpflichtungen.

Die Risikolebensversicherung kann während der Laufzeit in eine Kapitallebensversicherung umgewandelt werden. Die bereits bezahlten Beiträge werden jedoch nicht angerechnet. Die Berech-nung der neuen Beitragssätze richtet sich nach dem Lebensalter zum Zeitpunkt der Umwandlung. Der einzige Vorteil einer solchen Umwandlung besteht darin, dass eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt.

Fast alle Gesellschaften bieten Risikolebensversicherungen mit Zusatzpolicen an. Möglich ist z. B. eine Unfallzusatzversicherung. Dabei verdoppelt sich bei Unfalltod die Versicherungssumme. Sinn- voller ist jedoch, dieses Risiko durch eine gesonderte Versicherung abzudecken, denn der Todesfall wird ohnehin durch die Lebensversicherung abgedeckt. Für das zweite Unfallrisiko jedoch.,die Berufsunfähigkeit oder Invalidität, fehlt ein Ver- sicherungsschutz.

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