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Blausäure in Lebensmittel: Hier sollten Verbraucher aufpassen

Blausäure kann in größeren Mengen tödlich für Menschen sein. Der gefährliche Inhaltsstoff kann in mehreren pflanzlichen Lebensmittel vorkommen.

Blausäure ist ein natürlicher Schadstoff für Menschen, der in vielen pflanzlichen Lebensmittel vorkommen kann. Einige Pflanzen enthalten große Mengen an Stoffen wie Amygdalin, die Blausäure-abspaltende Verbindungen aufweisen. Deswegen kann es bei der Verdauung dieser Pflanzen dazu kommen, dass die gefährliche Blausäure im Magen freigesetzt wird, informiert die Verbraucherzentrale.

Eine Blausäurevergiftung ist dabei keine triviale Angelegenheit und sollte ernst genommen werden. Die Symptome reichen von Atemnot bis zu einer Erweiterung der Pupillen bis hin zu Krämpfen. Im schlimmsten Fall kann durch die Blausäure eine Blockade eines Enzyms der Atmungskette entstehen – diese Blockade führt sogar zum Tod, warnt die Verbraucherzentrale. Die tödliche Dosis beim Menschen liegt bei ungefähr 50 Milligramm Blausäure. Der Wert variiere aber auch je nach Körpergewicht.

Blausäure in Lebensmittel: Europäische Union hat Höchstwerte eingeführt

Deshalb ist die Frage berechtigt: Welche pflanzlichen Lebensmittel enthalten überhaupt Blausäure? Die EU hat 2022 bereits Höchstwerte für Lebensmittel eingeführt, die den gefährlichen Stoff enthalten. Hierbei handelt es sich um Aprikosenkerne, Leinsamen, Mandeln sowie Maniok und Maniok- beziehungsweise Tapiokamehl.

Neben diesen fertigen Nahrungsmitteln müssen Verbraucher:innen aber auch Vorsicht walten lassen, wenn blausäurehaltigen Lebensmittel verarbeitet werden. Durch bestimmte Handgriffe kann die gefährliche Substanz bereits vor dem Verzehr freigesetzt werden, klären die Expert:innen der Verbraucherorganisation auf.

Von Leinsamen über Aprikosen- bis Apfelkerne: Hier ist Blausäure enthalten

Aprikosenkerne können beispielsweise bis zu 1,5 Milligramm Blausäure, informiert das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Kleinkinder sollten deshalb auf keinen Fall solche Kerne verzehren. Leinsamen können beim Zerkleinern Blausäure freisetzen. Deswegen empfiehlt die Verbraucherzentrale, die zerkleinerten Samen auf mehr als 26 Grad Celsius zu erhitzen. Sind diese geröstet oder gebacken, sind die Samen komplett unbedenklich.

Auch Pfirsich- und Apfelkerne können Blausäure freisetzten, wenn sie zerkleinert werden. „Ein oder zwei zerbissene Apfelkerne sind dagegen unproblematisch“, schreiben die Verbraucherschützer:innen. Beim Verarbeiten von Äpfel und Pfirsichen, insbesondere beim Zubereiten von Smoothies, sollten die Kerne aber lieber vorher entfernt werden, um die Freisetzung von Blausäure in den Körper zu verhindern.

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