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Zweitwohnsitz anmelden – Das ist zu beachten

In Deutschland gilt: Neben einer Hauptwohnung sind eine unbestimmte Zahl an Nebenwohnungen möglich und zulässig. Diese müssen jedoch angemeldet werden. 

Als Erstwohnsitz gilt, wo Sie sich die meiste Zeit aufhalten oder wo Ihre Familie lebt. Bei  Zweifelsfällen ist die Hauptwohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen liegt. Bei Minderjährigen ist die Hauptwohnung immer die Wohnung der Familie bzw. des Personensorgeberechtigten.

Die Anmeldung eines Zweitwohnsitzes ist beim Einwohnermeldeamt bzw. Bürgerbüro möglich. Sie benötigen dafür Ihren Personalausweis und die Meldebestätigung des Hauptwohnsitzes. Die benötigten Formulare liegen beim Einwohnermeldeamt kostenlos aus.

Den Zweitwohnsitz können Sie auch im Einwohnermeldeamt des Erstwohnsitzes eintragen lassen.

Eine Anmeldung des Zweitwohnsitzes ist unter Umständen auch per Post möglich. Informieren Sie sich darüber auf der Homepage des zuständigen Einwohnermeldeamtes. Sie müssen dann das entsprechende Formular selbst ausdrucken und ausgefüllt an die Behörde schicken. Legen Sie auch gleich eine Kopie Ihres Personalausweises bei.

Nicht jeder längerer Auswärts-Aufenthalt ist meldepflichtig. Die Bundesländer legen fest, ab welchen Zeitraum eine Anmeldung als Nebenwohnung notwendig wird (und bei Verstoß ggf. als Ordnungswidrigkeit geahndet wird).  Zumeist liegt er bei zwei bzw. sechs Monaten.

 

 

 

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