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Wofür brauche ich eine private Pflegeversicherung?

Aber ich bin doch gesetzlich pflegeversichert!“ Das ist die erste Reaktion, wenn die Sprache auf den Abschluss einer privaten Pflegeversicherung kommt. Natürlich stimmt es: Die gesetzliche Pflegeversicherung springt ein, wenn Pflegebedürftigkeit vorliegt. Allerdings sind längst nicht alle Kosten damit abgedeckt.

Denn die gesetzliche Versicherung übernimmt nicht alle tatsächlich anfallenden Kosten, sondern zahlt nur bestimmte Sätze. Diese orientieren sich an der Pflegestufe und betragen bei der stationären Pflege 1023 Euro in der Stufe I, 1279 in der Stufe II und 1432 Euro in der Stufe III. Härtefälle können mit 1688 Euro etwas mehr bekommen. Die tatsächlich anfallenden Kosten liegen aber um einiges höher.

So kostet etwa ein Heimplatz in der Pflegestufe I im Schnitt 2100 Euro im Monat. Da die Pflegekasse aber nur 1023 Euro zahlt, bleibt ein Minus von knapp 1100 Euro – Monat für Monat. Dieses Minus müssen Pflegebedürftige selbst tragen: mit ihrer Rente, ihren sonstigen Einkünften und sogar mit ihren Rücklagen oder der eigenen Immobilie. Wenn das Geld dann immer noch nicht reicht, müssen notfalls sogar die Kinder einspringen. Alles das sind Gründe genug, privat vorzusorgen.

Genau dafür gibt es die privaten Pflegeversicherungen. Angeboten werden die Policen in zwei Varianten: als Beteiligung an den Pflegekosten und als Tagegeld. Bei der Tagegeld-Variante wird ein fester Tagessatz gezahlt, egal wie hoch die Kosten später sind. Bei häuslicher Pflege werden oft 25 oder 30 Prozent weniger gezahlt. Der Vorteil: Die Versicherten können über das Geld frei verfügen. Haben sie großzügig kalkuliert, bleibt eventuell ein Restbetrag, den sie für zusätzliche Leistungen nutzen können.Bei der Pflegekostenpolice erhalten die Versicherten einen Teil der Differenz zwischen gesetzlicher Leistung und den tatsächlichen Kosten erstattet oder bekommen einen Zuschlag zu den festgesetzten gesetzlichen Leistungen. Wie viel genau das ist, können sie je nach Vertragsgestaltung selbst festlegen. Obergrenze ist meist das Doppelte der gesetzlichen Leistung, in Stufe III also 2864 Euro.Welche Wahl für wen optimal ist, hängt von den persönlichen Umständen ab. Möchte man lieber in einem persönlichen Umfeld von der Familie gepflegt werden, ist die Tagegeld-Variante optimal.

Eine Pflegekostenversicherung ist dagegen sinnvoll, wenn im Falle eines Falles Wert gelegt wird auf die teurere Betreuung durch einen professionelle Pflegedienst oder im Heim.Neben den Tarifen, die sehr stark von den gewählten Leistungen und vom Alter sowie vom Gesundheitszustand des Versicherten abhängen, kommt es auch auf das „Kleingedruckte“ an. So sollte die Versicherung grundsätzlich sowohl für stationäre als auch für häusliche Pflege zahlen. Wird eine der beiden Varianten ausgenommen, sollte der Vertrag lieber nicht unterschrieben werden, raten Verbraucherschützer. Außerdem sollte die Versicherung in allen drei Pflegestufen Leistungen auszahlen.

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