Es gibt die Möglichkeit, sich eine Witwenrente als einmalige Abfindung auszahlen zu lassen.
Eine Abfindung der Witwenrente ist nur bei erneuter Eheschließung möglich, die dann bis zum 66-Fachen des Rentenbezuges steuerfrei bleiben würde. Die gezahlte Abfindung beträgt das 24-Fache (zwei Jahresbeiträge) der gezahlten Rente.
Maßgeblich ist der gezahlte Durchschnittsbetrag der letzten 12 Kalendermonate vor Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.