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Witwenrente auszahlen lassen

Es gibt die Möglichkeit, sich eine Witwenrente als einmalige Abfindung auszahlen zu lassen. 

Die Grandma von Ross Catrow – zu sehen auf flickr.com

Eine Abfindung der Witwenrente ist nur bei erneuter Eheschließung möglich, die dann bis zum 66-Fachen des Rentenbezuges steuerfrei bleiben würde. Die gezahlte Abfindung beträgt das 24-Fache (zwei Jahresbeiträge) der gezahlten Rente.

Maßgeblich ist der gezahlte Durchschnittsbetrag der letzten 12 Kalendermonate vor Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

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