„Light“ bedeutet nicht automatisch kalorienarm, sondern nur „vermindert“. Der Begriff ist (außer bei Fetten) lebensmittelrechtlich nicht eindeutig definiert.
„Light“ kann weniger Zucker, Koffein, Alkohol, Kohlensäure, Salz oder Energie bedeuten, was weder zwangsläufig etwas mit der schlanken Linie, noch mit gesunder Ernährung zu tun hat. „Lightsalami“ ist immer noch erheblich fetter als Putenbrust.
Diese Produkte können aber helfen, wenn man weniger Fett essen, aber auf eher fettreiche Kost nicht ganz verzichten möchte. In der Regel spart man dann auch Kalorien.
Selbst der Austausch von Zucker durch Süßstoff garantiert nicht, dass man abnimmt. Man sollte statt des Light-Lebensmittels lieber ein natürlicherweise mageres und zuckerarmes wählen.
Sicher gehen Sie mit der Aufschrift „kalorienreduziert“, „Brennwert vermindert“ und „kalorienarm“ – die Produkte müssen mindestens 40 Prozent weniger Kalorien beinhalten als das naturbelassene Ausgangsprodukt.