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Wie wird meine Witwenrente versteuert?

Wenn der verstorbene Lebenspartner genau wie Sie Rentner war, wird seine Rente als sogenannte „vorhergehende Rente“ bei der Witwenrente berücksichtigt.

Das bedeutet, dass der Prozentsatz zur Besteuerung seiner Rente auch für die Witwenrente gilt. Hatte der Lebenspartner seine Rente bereits 2005 oder früher, bleiben von der Witwenrente auch 50 Prozent steuerfrei.

Der endgültige Freibetrag wird dann von der Jahresrente des zweiten Jahres berechnet, also 2015.

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